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Verordnung nur noch in Einzelfällen gestattet

Nach einem Beschluss des G-BA dürfen Glinide zur Behandlung bei Diabetes mellitus Typ 2 nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der GKV verordnet werden.

Medizinische Notwendigkeit bei Verordnung von Repaglinid

Der Wirkstoff Repaglinid (Novonorm® und Generika) ist nur noch verordnungsfähig, wenn bei Patienten folgende Umstände zusammenkommen:

  • Diabetes mellitus Typ 2 mit Niereninsuffizienz
  • Kreatinin-Clearance unter 25ml/min
  • andere orale Antidiabetika kommen nicht in Frage
  • eine Insulintherapie ist nicht angezeigt

Das Vorliegen dieser Kriterien muss dann in der Patientenakte dokumentiert sein.

Gänzlich ausgeschlossener Wirkstoff: Nateglinid

Der Wirkstoff Nateglinid (Starlix® von Novartis) darf nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.