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Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit möchten wir Sie über den folgenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) informieren. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Verordnungen.
Nach einem Beschluss des G-BA dürfen Glinide zur Behandlung bei Diabetes mellitus Typ 2 nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der GKV verordnet werden.
Der Wirkstoff Repaglinid (Novonorm® und Generika) ist nur noch verordnungsfähig, wenn bei Patienten folgende Umstände zusammenkommen:
Das Vorliegen dieser Kriterien muss dann in der Patientenakte dokumentiert sein.
Der Wirkstoff Nateglinid (Starlix® von Novartis) darf nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.