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Grundlagen

Grundlage für die auf Länderebene geschlossenen Vereinbarungen ist die Rahmenvorgabe nach § 84 Abs. 7 SGB V, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband jedes Jahr bis zum 30. September geschlossen wird.

In den Arzneimittelvereinbarungen wird festgelegt, wie viel Geld für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln im nächsten Jahr zur Verfügung steht (Ausgabenvolumen). Außerdem werden Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen (Zielvereinbarungen), insbesondere zur Information und Beratung, sowie Kriterien für Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Ausgabenvolumens innerhalb des laufenden Kalenderjahres vereinbart.