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Welche Arzneimittel-Rabattverträge hat die DAK-Gesundheit?

Hier können Sie eine Übersicht (Stand: 01.04.2024) über alle Arzneimittel-Rabattverträge (Originale und Generika) der DAK-Gesundheit herunterladen.

Ist durch die Rabattverträge meine Therapiefreiheit gefährdet?

Die Therapiefreiheit bleibt weiterhin bestehen. Durch die Auswahl der Vertragspartner der DAK-Gesundheit steht ein umfassendes Produktsortiment verordnungsfähiger hochwertiger Arzneimittel zur Verfügung. Medizinisch notwendige Arzneimittel, welche nicht von einem Rabattvertrag betroffen sind, können natürlich weiterhin verordnet werden. Die Verantwortung über die Verordnung eines Arzneimittels liegt weiterhin allein bei Ihnen. 

Was muss ich tun, damit mein Patient bzw. meine Patientin ein rabattiertes Arzneimittel erhält?

Das Einfachste ist, wenn Sie nur den Wirkstoff auf die Verordnung schreiben. Dann sucht der Apotheker automatisch das Rabattarzneimittel der DAK-Gesundheit heraus. Natürlich können Sie aber auch ein Arzneimittel namentlich verordnen. Auch dann gibt der Apotheker automatisch ein Rabattarzneimittel ab.

Kann ich auch bewusst den Austausch gegen ein Rabattarzneimittel verhindern?

Gibt es medizinische Gründe, die gegen einen Austausch mit einem Rabattarzneimittel sprechen, können Sie auf dem Rezept die Substitution ausschließen, indem Sie das aut-idem-Feld ankreuzen. Dann darf die Apotheke nur das von Ihnen namentlich verordnete Arzneimittel abgeben. Die medizinischen Gründe sollten Sie unbedingt in der Patientendokumentation festhalten.

Welche Vorteile habe ich von den Rabattverträgen der DAK-Gesundheit?

Bei der Arzneimittel-Wirtschaftlichkeitsprüfung wird die Verschreibung von rabattierten Arzneimitteln entlastend für Ihre Praxis berücksichtigt. Sie profitieren also auch von unseren Rabattverträgen.