Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Wir prüfen Ihren Fall

Die meisten Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch exakt definiert. Dennoch haben wir als DAK-Gesundheit die Option, Ihren Einzelfall individuell zu begutachten. Sind Sie unzufrieden mit unserer Entscheidung, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsausschuss berät sich dann zu Ihrem Anliegen und entscheidet darüber. Auf diese Weise können zeitaufwändige Sozialgerichtsverfahren vermieden werden. 

Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor

Unser Merkblatt hält die Antworten auf Ihre Fragen bereit: Kurz und kompakt erfahren Sie hier beispielsweise, wie Sie genau Widerspruch einlegen sollten, welche Formen nicht zulässig sind und auf welche Fristen Sie achten müssen. 

Jetzt alle FAQs nachlesen:

Widerspruch einlegen


Fragen zum Verfahren

Sie haben noch Fragen, die nicht im Merkblatt beantwortet werden? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns direkt. Wir sind für Sie da:

Kontakt zur DAK-Gesundheit