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Wer kann Daten in der ePA einsehen oder speichern?

Auf die ePA können nur Sie selbst zugreifen und die medizinischen Einrichtungen, die Sie dazu berechtigt haben. 

Sie können Berechtigungen über zwei Wege erteilen:
1. Durch Stecken der Gesundheitskarte bei Ihrem Gesundheitspartner (z. B. einer Arztpraxis) 
2. Über die DAK ePA-App

Aktualisiert am: