Vor 25 Jahren versprach die Gesetzesbegründung zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflege nicht zum Sozialamt gehen müssen. Gelang es in den ersten Jahren noch, die Zahl der Pflegebedürftigen mit ergänzendem Sozialhilfebezug spürbar zu verringern, wird die damals als Obergrenze genannte Quote von 20 Prozent jedoch in der stationären Pflege seit vielen Jahren deutlich übertroffen. Es ist inakzeptabel, wenn heute jeder dritte Bewohner von Pflegeheimen ergänzende Sozialhilfe bezieht. So verliert eine beitragsfinanzierte Sozialversicherung ihre Legitimation. Was ist also zu tun?
Der Weg aus der Fürsorgefalle führt über eine Umgestaltung des Leistungssystems der Pflegeversicherung hin zu fixen und transparenten Eigenanteilen der Versicherten. Heute trägt die soziale Pflegeversicherung einen festen Sockel an Leistungen, die Pflegebedürftigen tragen den Rest. Sie sind somit einem doppelten Kostenrisiko ausgesetzt: Weder kennen sie die Höhe der Eigenanteile, die sie künftig zahlen, noch wissen sie, wie lange sie diese aufbringen müssen. Gegen dieses Risiko kann man sich weder durch Sparen noch durch Abschluss einer Zusatzversicherung voll absichern. Im Reformmodell würde der Pflegebedürftige einen fest definierten Betrag selbst bezahlen, während die Pflegeversicherung den verbleibenden Teil der Pflegekosten übernehmen würde. Ein solcher „Sockel-Spitze-Tausch“ wäre keine Vollversicherung. Vielmehr würde er ermöglichen, die Lasten zielgerichteter und fairer als bisher zwischen den Pflegebedürftigen und der Solidargemeinschaft auszutarieren.
Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige für die Pflege im Heim zahlen müssen, sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Sie lagen im ersten Quartal 2019 zwischen 274 Euro in Thüringen und 925 Euro in Baden- Württemberg.

Um Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Wohnort zu entlasten, schlägt die DAK-Gesundheit zunächst unterschiedlich je Bundesland gedeckelte Eigenanteile vor, um schrittweise einen bundeseinheitlichen Wert zu erreichen. Dazu könnte beispielsweise analog der im Krankenhaus bekannten Landesbasisfallwerte auch für Einrichtungen der Langzeitpflege eine Konvergenzphase eingeführt werden.