WER DARF BEI DEN SOZIALWAHLEN KANDIDIEREN?
Kandidieren dürfen ausschließlich Arbeitnehmer*innenvereinigungen, weil die Versicherten Arbeitnehmer*innen sind oder waren. ver.di ist eine starke Arbeitnehmer*innenorganisation und kann Interessen vertreten.
GUTE ARBEIT FÜHRT ZU GUTER LEISTUNG
Als gewerkschaftlich organisierte Selbstverwalter*innen wissen wir, dass gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Beschäftigten der DAK-Gesundheit auch zu gutem Service für die Versicherten führen. Wir wissen, welche Anforderungen auf die Gesetzlichen Krankenversicherungen und ihre Beschäftigten zukommen und wie gute Lösungsmöglichkeiten aussehen.