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Datenschutzbereich elektronische Patientenakte (ePA)

Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte (ePA) einschließlich der Registrierung über das Identity Access Management (IAM)

Vorbemerkung

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:

  • „Versicherter“
  • „Vertreter“

ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.

A. Allgemeines

Die Informationen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur elektroni-schen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1a SGB V sind in der dem 8. Kapitel fol-genden Anlage zu diesem Dokument enthalten. 
Die Vorgaben zur ePA werden durch die gematik unter der Rechtsaufsicht des BMG sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-freiheit (BfDI) erstellt. 
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und so-wohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der Lö-sung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits geprüft.  
Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine techni-sche als auch eine funktionale Eignung prüft.
Vorbemerkung
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formu-lierungen:


•    „Versicherter“
•    „Vertreter“
•    „Nutzer“


ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Ge-schlechter gemeint.
Die folgenden Angaben gelten für mehrere Betriebssysteme: die DAK ePA-App unter iOS, Android, Windows, macOS und Linux, sofern an entsprechender Stelle keine abweichenden Angaben gemacht werden. 
 

A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:

DAK-Gesundheit,

Nagelsweg 27 – 31,

20097 Hamburg,

Telefon: 040 23648550,

E-Mail: service@dak.de

A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen

Maureen Wobbe

DAK-Gesundheit

Beauftragte für den Datenschutz

Nagelsweg 27 - 31

20097 Hamburg

E-Mail: datenschutz@dak.de

A.3 Zuständige Datenschutzaufsicht

Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorferstraße 153

53117 Bonn

Telefon: +49 (0)228 997799-0

Fax: +49 (0)228 997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

A.4 Zuständige Rechtsaufsicht

Bundesamt für Soziale Sicherung

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Telefon: +49 (0)228-619-0

Telefax +49 (0)228619-1870

A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Be-reitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern kein Wi-derspruch gegen die ePA für alle vorliegt, erfolgt die Verarbeitung personenbezoge-ner Daten unserer Versicherten auf der Grundlage der dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Die ePA wird kraft Gesetzes allen unseren Versicher-ten zur Verfügung gestellt (vgl. § 342 Abs. 1 SGB V). 
Die Nutzung der ePA ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nach-teil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden. 
 

A.6 Anbieter und Betreiber der ePA

Die ePA, sowie alle dazugehörigen Module (TI-M, E-Rezept), wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA-App technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grund-legende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA-App und ihren entsprechenden Modulen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Die DAK-Gesundheit arbeitet mit der Firma BITMARCK Unternehmensgruppe, Krupp-Straße 64, 45145 Essen, als Betreiber der ePA-App zusammen, um Ihnen die ePA-App zur Verfügung zu stellen. 
 

A.7 Einbindung von Dritten

Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren Versicherten die ePA bereit-stellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BIT-MARCK Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.

A.8 Datenerhebung von Informationen beim Download

Bitte beachten Sie: Beim Herunterladen der App werden notwendige Informationen an den von Ihnen gewählten App Store (Apple App Store, Google Play Store) übermit-telt. Dazu gehören typischerweise Ihr Nutzername, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kunden-kontonummer, der Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die indivi-duelle Kennnummer Ihres Geräts. Diese Datenverarbeitung liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen App Stores und entzieht sich unserem Einflussbereich.

A.9 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Uni-on findet nicht statt. Alle ePA-bezogenen Datenverarbeitungen finden ausschließlich in Deutschland statt. 

A.10 Ihre Rechte als Betroffener

Sie haben das Recht auf:

  • Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten,
  • Widerruf von Einwilligungserklärungen

und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf

  • Berichtigung unrichtiger Daten,
  • Löschung von Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung der Daten,
  • Datenübertragbarkeit, 
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich entweder schriftlich oder per E-Mail an Ihre Krankenkasse wenden. 

A.11 Löschung von Daten

Wir löschen die ePA unserer Versicherten grundsätzlich dann, wenn ein Wider-spruch gegen die ePA vorliegt. Widersprüche, die die Versicherten über ihre ePA-App abgeben, führen zur sofortigen Löschung der gesamten Akte. Widersprüche gegen die ePA, die bei der Krankenkasse eingereicht werden, können zu einer späteren Lö-schung der gesamten Akte führen. Der Stichtag, an dem die Akte unwiderruflich ge-löscht wird, kann mit der Krankenkasse individuell abgestimmt werden. Dieser Auf-schub bis zur Umsetzung der vollständigen und unwiderruflichen Löschung soll den Versicherten Zeit und die Möglichkeit bieten, um ihre Dokumente herunterzuladen und zu sichern. 

A.12  Automatisierte Entscheidungsfindung

Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entschei-dungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.

A.13  Automatisierte Entscheidungsfindung

Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezoge-ner Daten bei einer der in Ziffern 1.3 und 1.4 genannten Aufsichtsbehörden zu be-schweren.

B. Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse

B.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Die ePA wird allen unseren Versicherten zur Verfügung gestellt. Wir legen eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel D2.

Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres Versicherten herangezogen:

  • Angaben des amtlichen Ausweisdokuments

  • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.

  • Name, Vorname

  • Geburtsdatum des Versicherten

  • Geburtsort des Versicherten

  • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)

  • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis

  • IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)

  • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)

  • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)

  • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer;

  • Ende der Registrierung / Ja oder Nein

  • Zeitpunkt Registrierungsbeginn

  • Titel

  • Namenszusatz

  • Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)

  • Geschlecht

  • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:

    • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.

    • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

  • VIP – Kennzeichen

  • ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)

  • istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)

  • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)

  • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

B.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Anlage der ePA sind §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1, 284 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 SGB V.

B.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.

B.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

B.5 Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzung der ePA

Der Versicherte kann die Löschung einer bereits bestehende ePA jederzeit mit einem Widerspruch gegenüber der Krankenkasse oder in der DAK ePA-App verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerspruch entweder in der App oder gegenüber der Kran-kenkasse.

B.6 Absprünge auf das Organspenderegister des BfArM und gesundbund.de

Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.

Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.

B7 Widerspruchsmöglichkeiten gegen die ePA

Für eine bestehende ePA kann der Widerspruch derzeit bei der Krankenkasse nach § 344 Abs. 3 SGB V oder in der ePA-App unter iOS und Android nach § 342 Abs. 2g SGB V, § 344 Abs. 3 SGB V geltend gemacht werden. Ein Widerspruch bei der Kran-kenkasse kann zu einer sofortigen Löschung oder alternativ zu einer Löschung nach einem Zeitraum von X Wochen führen. 
Ein Widerspruch in der App kann vom Versicherten eigenständig angestoßen werden und nach Bestätigung zur Löschung wird unverzüglich die ePA des Versicherten ge-löscht.
Des Weiteren kann der Versicherte einen Widerspruch gegen das Einspielen der Ab-rechnungsdaten nach § 305 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei der Krankenklasse einreichen oder nach § 342 Abs. 2 SGB V in der ePA-App unter iOS und Android vornehmen. 
 

C. Nutzung Anwendung E-Rezept

C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.

Dabei werden die Daten wie in Kapitel B.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.

Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code) welches Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.

Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken

Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht da die ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.

Mitteilungen: die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.

C.2 Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken

Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept ge-speicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen DAK ePA-App und Apo-theke erfolgt dabei nicht, da die DAK ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.
Mitteilungen: Die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die DAK ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.
 

C.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.

C.4 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.

C.5 Dauer der Speicherung

Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Ge-rät gespeichert und können nicht gelöscht werden (automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V)).

C.6 Widerrufsmöglichkeiten für die Nutzung der Anwendung E-Rezept-Modul

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Die Verarbei-tung personenbezogener Daten im Rahmen des E-Rezept-Moduls erfolgt auf Grund-lage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Ertei-lung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App widerrufen wer-den, ohne dass daraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Wider-ruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist die Nutzung des E-Rezept-Moduls jedoch nicht mehr möglich.

D. Nutzung Anwendung TI-Messenger (TI-M) Gültig ab Funktionsbereitstellung

D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Der Versicherte kann in der ePA-App über den TI-M mit berechtigten Akteuren (Leistungserbringer, Leistungserbringerinstitutionen, Kostenträger) kommunizieren, sofern diese einer Gesprächseinladung durch den Versicherten zustimmen. Darüber hinaus können berechtigte Akteure den Versicherten kontaktieren, wenn dieser einer Kommunikation zustimmt.

Kommunikation zwischen dem TI-M in der ePA-App und anderen TI-M-Teilnehmern:

Die Kommunikation findet über den TI-M in der ePA-App des Versicherten statt und befähigt diesen mit anderen von der gematik zugelassenen TI-M-Diensten zu kommunizieren. 

Die Kommunikation zwischen den TI-M-Diensten erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Adressierung der Akteure innerhalb von TI-M erfolgt über die TI-M-Adresse. Zusätzlich zu den technischen systemseitigen Prüfungen, die im Hintergrund stattfinden, soll der TI-M-Nutzer selbst bestimmen können, wer ihn in neue Chaträume einladen darf. Dies dient dem Nutzer zur eigenständigen Steuerung seines Chataufkommens.

D.1.1 Art der Daten

Die DAK-Gesundheit erhebt und verarbeitet zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung des TI-M personenbezogene Daten des Versicherten. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt: 

  1. die in Kapitel B.1 aufgeführten Daten 
  2. zusätzlich Daten, die bei jeder Nutzung von TI-M verarbeitet werden müssen:
    1. E-Mail-Adresse des Nutzers
    2. Zusatz Meldeadresse: 
    3. TI-M-Adresse
    4. interne Geräte-ID
    5. Version des Betriebssystems
    6. Zeitpunkt des Zugriffs
    7. IP-Adresse
    8. Krankenversicherungsnummer
  3. Inhalte der Chatkommunikation
  4. Unter der Voraussetzung einer freiwilligen Einwilligung zur Datenverarbeitung bei folgenden Funktionen:
    1. Zugriff auf Mikrofon, Standort und/oder Kamera 
    2. Push-Benachrichtigungen.

      Die Aktivierung dieser Funktion kann jederzeit in den Einstellungen des Geräts vom Versicherten deaktiviert werden.

 

D.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Zurverfügungstellung des TI-M sind §§ 342 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.
 

D.3    Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung und die freiwillige Nutzung der Anwendung TI-M durch den Versicherten zur Teilnahme an einem sicheren, interope-rablen elektronischen Sofortnachrichtendienst. Es ist wichtig zu verstehen, dass jed-wede Chat-Kommunikation mit anderen TI-M-Teilnehmern eine automatische Daten-verarbeitung nach sich zieht, um die Funktionsfähigkeit des Dienstes zu gewährleis-ten.

D.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Für den Versicherten besteht zudem die Möglichkeit seine Daten im TI-Messenger selbst zu verwalten und löschen. 

Der Versicherte kann die Daten selbst löschen, die durch die Nutzung entstehen (Umfasst Chatkommunikationen, technische/betriebliche Daten) 

Die genauen Verfahrensweisen zum Thema Löschen kann unter Punkt 11 „Löschen in TI-M“ in den Nutzungsbedingungen nachgelesen werden.

D.5 Benutzerinhalte

Alle Inhalte, die der Versicherte über die Chat-Kommunikation des TI-M austauscht - seien es Texte, Bilder, Dokumente oder Sprachnachrichten - sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung davor geschützt, dass Dritte, die nicht Teilnehmende des Chats sind, diese Inhalte sehen können. Dazu gehören insbesondere auch die DAK-Gesundheit und unser IT-Dienstleister.
Der Versicherte ist selbst für die Inhalte verantwortlich, die er mit anderen Teilneh-menden einer Chat-Kommunikation teilt.
 

D.6 Hinweise zu den Rechten als Betroffener

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Ausübung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO wenden Sie sich bitte direkt an die DAK-Gesundheit. Wir sind die daten-schutzrechtlich Verantwortliche und somit für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zustän-dig. Weiterführende Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO finden Sie unter Punkt A.10. dieser Datenschutzerklärung.

D.7 Hinweise zum Beschwerderecht

Weiterführende Informationen zu Ihrem Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichts-behörde kann unter Punkt A.13 nachgelesen werden.

E. Datenschutzhinweise für das Anmelde- und Registrierungssystem IAM und den sog. Gastzugang über die Desktop-App

Für die Nutzung der ePA-App und dem damit verbundenen Zugriff auf die ePA des Versicherten und der weiteren Funktionen TI-Messenger und E-Rezept müssen Verifikationsverfahren durchgeführt werden. Damit wird überprüft, ob der Nutzer der Smartphone-App oder Desktop-App, auch tatsächlich berechtigter Versicherter ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten auf die ePA zuzugreifen:

  • Das IAM über die Smartphone-App/ePA-App
  • Den „Gastzugang“ über die Desktop-App für die Betriebssysteme Mac, Windows und Linux

Es gibt eine Möglichkeit auf die Funktionen TI-Messenger und das E-Rezept zuzugreifen: 

  • Das IAM über die Smartphone-App/ePA-App 

E.1 Umfang der Datenverarbeitung des IAM

Bei der Erstellung und Nutzung der digitalen Identität werden personenbezogene Daten aus folgenden Datenkategorien unserer Versicherten verarbeitet:

  • Administrative Krankenversicherungsdaten (z.B. Versichertennummer, Versicherungszeit)

  • Allgemeine Personendaten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum)

  • Administrative Registrierungsdaten (z.B. Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments, Schutzklasse der Identifikation, selbstgewählter App-Code und Passwörter)

  • Nutzungsdaten (z.B. Zeitpunkt des Logins, Anzahl der Fehlversuche beim Login)

  • Gerätedaten (z.B. Gerätemodell, Betriebssystemversion)

E.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für den IAM Anmelde- und Registrierungsprozess sind § 291 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V.

E.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten zur Erstellung und Nutzung seiner digitalen Identität.

E.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhe-bung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
180 Tage nach dem Kassenwechsel bleibt die Digitale Identität bestehen, bevor es gelöscht wird. 
Zur Löschung der Digitalen Identität (Benutzerkonto) muss ein separater Auftrag er-folgen. Sollte lediglich die Löschung einer digitalen Anwendung (z.B. ePA App oder DAK App) angestoßen werden, bleibt die digitale Identität erhalten.
Der Tod des Nutzers führt nicht zu einer automatischen Löschung seiner im IAM ge-speicherten Daten vor Ablauf drei Jahren. Es sei denn die Löschung der IAM-Daten wird nach dem Tod des Nutzers kann nur durch die Bevollmächtigten oder Erben mit-tels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmäch-tigung erfolgen.
 

E.5 Registrierung mittels Erstellung einer digitalen Identität

Zur Anlage einer digitalen Identität muss ein Registrierungsprozess in der DAK ePA App durchschritten werden.

Es werden folgende Daten abgefragt:

  • Versichertennummer
  • die letzten 6 Ziffern der Kennnummer der elektronischen Gesundheitskarte (ICCSN)
  • Postleitzahl
  • E-Mail-Adresse
  • Eingabe eines individuellen Passworts (inkl. Wiederholung)

Zusätzlich müssen Sie, als versicherte Person, folgenden Dokumenten zustimmen:

  • Einwilligungserklärung zum IAM (Einwilligung in die Nutzung des IAM)
  • Nutzungsbedingungen des IAM

Im Folgenden ist die angegebene E-Mail-Adresse zu verifizieren und die versicherte Person legt den 2. Faktor (selbstständig gewählter App-Code) an, einschließlich der Verknüpfung zwischen App und Gerät (Gerätebindung). Abschließend muss der Prozess zur sicheren Identifizierung durchlaufen werden (Details dazu siehe nächster Abschnitt).

Damit sind die Voraussetzungen für die Nutzung der DAK ePA-App abgeschlossen. Dies gilt auch für den Registrierungsprozess anderer digitaler Anwendungen (z. B. der DAK App).

E.6 Identifizierung– Nachweis der Identität

Um sicherzustellen, dass hinter einer digitalen Identität ein echter, existierender Versicherter steht, muss sich die jeweilige Person identifizieren. Sie muss sich dazu mittels Ihres offiziellen Ausweisdokumentes entweder lokal (beispielsweise in der Geschäftsstelle) oder online als Person ausweisen.

Das IAM bietet für den Vorgang der Identifizierung folgende Verfahren an:

  1. POSTIDENT über eID oder Identifikation in einer Postfiliale
  2. NFC eGK
  3. Aktivierungscode (in der Geschäftsstelle)
Mehr Informationen zu den Identifizierungsverfahren finden Sie unter: www.dak.de/dak-id

E.7 Datenschutzhinweise zur Nutzung der Desktop-App (Gültig ab Funktionsbereitstellung)

E.7.1 Umfang der Datenverarbeitung

Die Authentifizierung des Versicherten in der Desktop-App erfolgt derzeit im Rahmen des sog. "Gastzugangs". Dazu benötigt der Versicherte ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, um seine elektronische Gesundheitskarte auszulesen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Daten verarbeitet: 

  • persönliche PIN
  • Krankenversichertennummer
  • Zugangsnummer

Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten temporär gespeichert.

Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die DAK-Gesundheit wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der DAK-Gesundheit.

E.7.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

Rechtsgrundlagen für die Authentifizierung über den sog. „Gastzugang“ in der ePA-App und der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten sind §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

E 7.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten so-wie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.

F. Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die App

F.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten

F.1.1 Start mit Login Maske

Der Versicherte startet die ePA-App nach erfolgter Registrierung und Identifizierung.
Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten eingibt.
Alternativ können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch biometrische Verfahren (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) für die Anmeldung in der ePA-App ge-nutzt werden. 
 

F.1.2 Nutzung der ePA

Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App.

Beim regulären Start kann der Versicherte kann zwischen den folgenden Anwendungen wählen:

  • Anwendung der elektronischen Patientenakte
  • Anwendung E-Rezept-Modul
  • Anwendung Organspende-Register (OGR)
  • Anwendung des TI-M 

Diese Anwendungen können unabhängig voneinander genutzt werden. Die Anmeldeinformationen werden dabei in die jeweilige Anwendung übernommen. 

Über das Profilbild kann der Nutzende seine Patientenakte aufrufen und seine persönlichen Daten verwalten.

Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine elektronischen Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.

F.1.4 Nutzung E-Rezept-Modul

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Zusätzlich kann der Versicherte weitere Inhalte wie z. B. Medikament und Einnahmehinweise einsehen sowie mit der Apotheke kommunizieren.

F.1.5 Nutzung Organspende-Register (OGR)

Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechselt der Nutzer aus der ePA-App in das OGR, wird die Gesundheits-ID zur Authentisierung an das Webportal weitergleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen.

F.1.6 Nutzung TI-Messenger

Erläuterungen dazu finden Sie unter Absatz D.

F.1.7 Patientensouveränität in der ePA

Versicherte haben das Recht, 

  • zu wissen, welche Daten von Ihnen gespeichert werden, 
  • dass Ihre Daten geändert werden, wenn sie falsch sind, 
  • dass Ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, 
  • dass nur so viele Daten gesammelt werden, wie nötig und
  • sich Ihre Daten als Datei zuschicken zu lassen. 

Diese Rechte sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 13 bis 21 geregelt.

Die Preisgabe persönlicher Informationen wird folglich durch die Versicherten selbst kontrolliert und gesteuert.

Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.

F.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen

Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App ihrer Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden. 

Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen.

F.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist §§ 342 Abs. 1 SGB V, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

F.3.1 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung des ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.

F.3.2 Dauer der Speicherung

Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht mehr benötigt werden.

Zudem werden sämtliche Inhaltsdaten gelöscht, wenn der Versicherte seiner ePA für alle widerspricht.

G. Kontaktvarianten

G.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

In der DAK ePA-App sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von dem Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit der DAK-G genutzt werden können.

G.2 Chatbot

Die Beantwortung von Fragen zur ePA kann über einen automatisierten Chatbot erfolgen. Ein Chatbot ist ein digitaler Assistent, mit dem Sie durch Text- oder Spracheingabe kommunizieren können. Über den Chatbot erhalten die Versicherten Zugang zu standardisierten Supportprozessen und Leistungsinhalten des Versichertenhelpdesks (VHD) im Rahmen der ePA. Die grundsätzliche Funktionalität umfasst dabei

  1. die Beantwortung von Fragen zur ePA,
  2. den Dialog zur Annahme von Störungen mit Hinweis auf bestehende Störungen und der Möglichkeit, sich zu einer solchen über die Erstellung eines Tickets zu registrieren,
  3. die Möglichkeit zum Übergang in einen Live-Chat-Dialog,
  4. die Möglichkeit zur Platzierung eines Rückrufwunsches und 
  5. die Hinweisfunktion, dass hier keine Beratung zum Versicherungsverhältnis stattfindet.

Verarbeitete Daten sind hierbei die bereits vom Versicherten hinterlegten Verifikationsdaten, sowie die von ihm freiwillig, im Chatbot eingegebenen Daten. Anfragen werden im Chatbot geloggt. Eine Erfassung von Kontaktdaten sowie eine Dokumentation als Ticket erfolgt nicht.

Kann eine Frage zur ePA nicht im Chat mit dem Chatbot beantwortet werden oder benötigt der Versicherte anderweitige direkte Unterstützung – beispielsweise bei der Meldung einer Störung – besteht die Möglichkeit, diese ad hoc über einen Live-Chat anzufordern oder einen Rückrufwunsch anzugeben.

G.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)

Alle Anfragen, welche über den Chatbot nicht gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet. Sollte der Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden.

Gegebenenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden; diese wird durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.

Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und – insofern diese Option durch den Versicherten gewählt wurde – ein Rückruf initiiert.

Nimmt ein Versicherten die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. 

Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:

  1. Name,
  2. Kassenzugehörigkeit,
  3. E-Mail-Adresse und
  4. Telefonnummer.

G.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind. 

F.5 Zweck der Datenverarbeitung

Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durch-führen zu können.

G.6 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhe-bung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.

G.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten

BetreiberAnwendungDatentyp
BITMARCK Service GmbH RZ EssenIAM Modul
(Zugriffs- und Berechtigungsver-waltung)
Digitale Identität und den damit verbundenen Stammdaten
SigD (Signaturdienst)Kryptographische Identität 
Signierungszertifikat
 
KVS-RouterStatus der Akte

BITMARCK Technik GmbH RZ Hamburg

 

PKI und OCSP-ResponderZertifikate für eGK und SigD, Zertifikatsstatus
EGS (Elektronisches Gesundheitssystem)Verifikation des Versicherten als IAM Nutzer und der damit verbundenen Stammdaten
KVS (Kontenverwaltungssystem)Metadaten der elektronischen Akte
Aktensystem (inkl. Schlüsselgenerierungsdienst 1Verschlüsselungsdaten
Nutzerbezogene Dokumente und deren Metadaten, Verschlüsselungsinformationen

Die hier verwendeten Begriffe und technischen Systembezeichnungen sind in unserem Glossar (LINK zu dem Krankenkassen-eigenen Glossar ergänzen) erläutert.

H Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1a SGB V

Seitens des Gesetzgebers wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach §343 Abs. 3 SGB V damit beauftragt, die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte mit eigenem Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V zu unterstützen. Diese Informationsmaterialien sind hier nachzulesen: Infor­ma­tionen zur elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte (ePA) nach § 343 SGB V
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