Infor­ma­tionen zur elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte (ePA) nach § 343 SGB V

Gemäß § 343 Abs. 1a SGB V sind wir als Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Die PDFs, die Sie hier herunterladen können, sind umfangreich und detailliert. Wenn Sie Ihr Wissen zum Thema ePA vertiefen möchten, sind Sie hier genau richtig.

Bild: Mann mit Brille liest etwas am Laptop

Elektronische Patientenakte ab dem 29.6.2026 (ePA für alle)

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die ePA für alle. Das Informationsmaterial ist eine aktualisierte Fassung. Sie gilt ab dem 29.06.2026.

Informationen in Leichter Sprache

Hier sind Infos zur elektronischen Patienten-Akte in Leichter Sprache.
Sie können das Dokument herunterladen.
Die Informationen gelten für die Patienten-Akte ab dem 29. Juli 2026.

Die Informationen der PDFs dienen uns übrigens auch als Grundlage um einfachere und kürzere Inhalte für unsere Website und andere Medien zu erstellen.

Eine gedruckte Version dieser Broschüre können Sie auch in unseren Servicezentren anfordern.
Aktualisiert am:
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