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Infor­ma­tionen zur elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte (ePA) nach § 343 SGB V

Bild: Mann mit Brille liest etwas am Laptop

Gemäß § 343 Abs. 1a SGB V sind wir als Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Die PDFs, die Sie hier herunterladen können, sind umfangreich und detailliert. Wenn Sie Ihr Wissen zum Thema ePA vertiefen möchten, sind Sie hier genau richtig.

Die Informationen der PDFs dienen uns übrigens auch als Grundlage um einfachere und kürzere Inhalte für unsere Website und andere Medien zu erstellen.

Elektronische Patientenakte ab dem 15.1.2025 (ePA für alle)

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die ePA für alle. Sie gelten ab dem 15.1.2025.


Elektronische Patientenakte Stand 2024

Die elektronische Patientenakte können Sie bereits seit 2021 bei uns beantragen. Ausführliche Informationen zur ePA in der aktuellen Form erhalten Sie mit diesem Dokument. Es ist bis zum 14.1.2025 gültig.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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