Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte (ePA) einschließlich der Registrierung über das Identity Access Management (IAM)
Vorbemerkung
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:
- „Versicherter“
- „Vertreter“
- „Nutzer“
ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.
A. Allgemeines
Die Informationen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1a SGB V sind in der dem 8. Kapitel folgenden Anlage zu diesem Dokument enthalten.
Die Vorgaben zur ePA werden durch die gematik unter der Rechtsaufsicht des BMG sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der Lösung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits geprüft.
Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine technische als auch eine funktionale Eignung prüft.
Die folgenden Angaben gelten für mehrere Betriebssysteme: die DAK ePA-App unter iOS, Android, Windows, macOS und Linux, sofern an entsprechender Stelle keine abweichenden Angaben gemacht werden.
A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
DAK-Gesundheit,
Nagelsweg 27 – 31,
20097 Hamburg,
Telefon: 040 23648550,
A.2 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Julian Grabbe
DAK-Gesundheit
Beauftragter für den Datenschutz
Nagelsweg 27 - 31
20097 Hamburg
A.3 Zuständige Datenschutzaufsicht
Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstraße 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
A.4 Zuständige Rechtsaufsicht
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228-619-0
Telefax +49 (0)228619-1870
A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern kein Widerspruch gegen die ePA vorliegt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Versicherten auf der Grundlage der dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Die ePA wird kraft Gesetzes allen unseren Versicherten zur Verfügung gestellt (vgl. § 342 Abs. 1 SGB V).
Die Bereitstellung der für die Registrierung, Identifizierung, Authentisierung und die jeweilige Funktion erforderlichen Daten ist freiwillig und die Voraussetzung für den Zugriff auf die betreffenden Funktionen und Inhalte der ePA-App. Ohne diese Daten ist eine Nutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich. Freiwillige Zusatzfunktionen können deaktiviert werden, ohne dass hierdurch der gesetzliche Versicherungsschutz beeinträchtigt wird.
A.6 Anbieter und Betreiber der ePA
Die ePA, sowie alle dazugehörigen Module (, E-Rezept, TI-M), wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA-App technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA-App und ihren entsprechenden Modulen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Die DAK-Gesundheit arbeitet mit der Firma BITMARCK GmbH, Krupp-Straße 64, 45145 Essen, als Betreiber der ePA-App zusammen, um Ihnen die ePA-App zur Verfügung zu stellen.
A.7 Datenschutzgrundsätze und Sozialgeheimnis
Wir sind zur Wahrung des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I verpflichtet.
Die Verarbeitung von Sozialdaten erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Sozialgesetzbuches sowie weiterer einschlägiger gesetzlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die jeweils vorgesehenen Zwecke verarbeitet. Zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus werden technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 25 und Art. 32 DSGVO eingesetzt.
Die elektronische Patientenakte und die eingesetzten Komponenten der Telematikinfrastruktur unterliegen den gesetzlichen Vorgaben des SGB V sowie den Anforderungen der gematik.
A.8 Einbindung von Dritten
Wir geben personenbezogene Daten unserer Versicherten nur weiter, soweit dies zur Bereitstellung und Nutzung der elektronischen Patientenakte, der damit verbundenen Anwendungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
Empfänger personenbezogener Daten können insbesondere sein:
- Anbieter und Betreiber von Komponenten der elektronischen Patientenakte sowie der Telematikinfrastruktur,
- zugriffsberechtigte Leistungserbringer und Leistungserbringereinrichtungen,
- Apotheken im Zusammenhang mit der Nutzung des E-Rezeptes,
- von Versicherten berechtigte vertretende Personen,
- Ombudsstellen nach den gesetzlichen Vorgaben,
- zuständige Aufsichts-, Prüf- und Kontrollbehörden,
- Forschungsdatenzentrum Gesundheit und weitere gesetzlich vorgesehene Stellen im Zusammenhang mit der Nutzung von ePA-Daten für Forschungszwecke.
Zur Bereitstellung und zum Betrieb der elektronischen Patientenakte setzt die DAK-Gesundheit, insbesondere die BITMARCK GmbH ein. Hierbei kann es vorkommen, dass diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von personenbezogenen Daten erhalten.
Die Dienstleister werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich verpflichtet. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach den gesetzlichen Vorgaben.
A.9 Datenerhebung von Informationen beim Download
Bitte beachten Sie: Beim Herunterladen der App werden notwendige Informationen an den von Ihnen gewählten App Store (Apple App Store, Google Play Store) übermittelt. Dazu gehören typischerweise Ihr Nutzername, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kundenkontonummer, der Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Kennnummer Ihres Geräts. Diese Datenverarbeitung liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen App Stores und entzieht sich unserem Einflussbereich.
A.10 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung von Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes findet im Rahmen der derzeit angebotenen Funktionen der ePA grundsätzlich nicht statt. Grenzüberschreitende Gesundheitsdienste werden derzeit schrittweise eingeführt. Die Bereitstellung erfolgt im Einklang mit den jeweils geltenden europäischen und nationalen Rechtsvorgaben für den grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Gesundheitsdaten, insbesondere im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS).
Sobald eine entsprechende Funktion über die ePA-App angeboten wird, können Sie bestimmte Gesundheitsdaten freiwillig für eine konkrete Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bereitstellen. Vor der erstmaligen Nutzung werden Sie über die beteiligten Stellen, die verarbeiteten Daten, die Empfänger und die maßgeblichen Rechtsgrundlagen informiert. Die Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie die Funktion nutzen und die hierfür erforderliche Einwilligung erteilen.
A.11 Ihre Rechte als Betroffener
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten,
- Widerruf von Einwilligungserklärungen
und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf
- Berichtigung unrichtiger Daten,
- Löschung von Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung der Daten,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich entweder schriftlich oder per E-Mail an die DAK-Gesundheit wenden.
A.12 Löschung von Daten
Wir löschen die ePA unserer Versicherten grundsätzlich dann, wenn ein Widerspruch gegen die ePA vorliegt (gemäß § 344 Abs. 3 SGB V). Ein Widerspruch bei der Krankenkasse führt zu einer Löschung nach 1 Tag.
Unabhängig vom Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO können Sie über die hierfür vorgesehenen Funktionen der ePA-App Inhalte, Dokumente, Daten, Berechtigungen, Protokolleinträge, Vertretungen und sonstige Einstellungen im gesetzlich und technisch vorgesehenen Umfang selbst verwalten oder entfernen.
A.13 Automatisierte Entscheidungsfindung
Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.
A.14 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der in Abschnitt A.3 und A.4 genannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.
A.15 Besondere Steuerungs- und Widerspruchsmöglichkeiten
Zusätzlich zu den Betroffenenrechten nach der DSGVO stehen Versicherten die im SGB V vorgesehenen Steuerungs- und Widerspruchsmöglichkeiten zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:
- Widerspruch gegen die Bereitstellung der ePA,
- Löschung der ePA,
- Verwaltung von Zugriffsberechtigungen,
- Einrichtung und Entzug von Vertretungen,
- Einschränkung von Zugriffsrechten,
- Widerspruch gegen die Nutzung von ePA-Daten für Forschungszwecke.
Die Ausübung dieser Rechte ist über die hierfür vorgesehenen Funktionen der ePA-App sowie gegenüber der Ombudsstelle oder gegenüber der Krankenkasse möglich. Die Ausübung eines Widerspruchs wirkt sich grundsätzlich nur auf die davon erfasste Funktion oder Datenverarbeitung aus. Nähere Informationen zu einzelnen Widerspruchsrechten ergeben sich aus den nachfolgenden Abschnitten dieser Datenschutzhinweise.
B. Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse
B.1 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Anlage der ePA sind §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1, 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.
B.2 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.
B.3 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die ePA wird allen unseren Versicherten zur Verfügung gestellt. Wir legen eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen hinzufügen, siehe hierzu Kapitel F.2.
Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres Versicherten herangezogen:
- Angaben des amtlichen Ausweisdokuments
- Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.
- Name, Vorname
- Geburtsdatum des Versicherten
- Geburtsort des Versicherten
- Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
- Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
- IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
- Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
- Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
- Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer;
- Ende der Registrierung / Ja oder Nein
- Zeitpunkt Registrierungsbeginn
- Titel
- Namenszusatz
- Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
- Geschlecht
- je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
a. ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
b. das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte - VIP – Kennzeichen
- ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
- istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
- istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
- pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungsmanagementsystem) gemeldet wurde.)
B.4 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
B.5 Push-Benachrichtigungen
Die mobile ePA-App bietet die Möglichkeit, Push-Benachrichtigungen an das Endgerät des Versicherten zu übermitteln, um diesen über Ereignisse in seiner elektronischen Patientenakte zu informieren, beispielsweise über neu eingestellte Dokumente. Diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert. Die Nutzung setzt voraus, dass der Versicherte Push-Benachrichtigungen sowohl in der ePA-App als auch in den Betriebssystemeinstellungen seines Endgeräts manuell aktiviert. Die Aktivierung erfolgt auf freiwilliger Basis und kann vom Versicherten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Einstellungen des Endgeräts widerrufen werden. Rechtsgrundlage für die im Rahmen der Push-Benachrichtigungen erfolgenden Datenverarbeitungen ist die Einwilligung des Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Technische Datenübermittlung
Für die Übermittlung von Push-Benachrichtigungen werden technische Dienste der jeweiligen Betriebssystemhersteller (Push Provider) eingesetzt. Bei der erstmaligen Aktivierung der Funktion wird durch den Push Provider ein gerätespezifischer Identifikator (Push-Token) erzeugt und in der Folge an den ePA-Aktensystemdienst übermittelt. Auf der Grundlage dieses Push-Tokens erfolgt die Zustellung von Benachrichtigungen an das Endgerät des Versicherten.
Verarbeitete Daten
Im Rahmen der Zustellung von Push-Benachrichtigungen werden die nachfolgend aufgeführten Daten verarbeitet:
- Push-Token des Endgeräts (gerätespezifischer Identifikator)
- Technische Geräteinformationen (insbesondere Gerätetyp und App-Identifier)
- Zeitpunkt der Erstellung der Push-Benachrichtigung
- Anzahl der ungelesenen Push-Benachrichtigungen
- Kennung des Kostenträgers des Versicherten (Weitergabe ausschließlich an den App-Anbieter; eine Übermittlung an den Push Provider oder den Aktensystemdienst erfolgt nicht)
- Verschlüsselte Benachrichtigungsinhalte (Nachricht, Empfänger, Ereignisart, z.B. „Neues Dokument verfügbar"), die ausschließlich durch die ePA-App und den jeweiligen Fachdienst entschlüsselt werden können – dem Push Provider sind diese Inhalte technisch nicht zugänglich
Eingesetzte Push Provider
In Abhängigkeit vom verwendeten Betriebssystem werden folgende plattformspezifische Push Provider eingesetzt:
- Apple iOS: Apple Push Notification Service (APNs), Apple Inc., USA
- Android: Firebase Cloud Messaging (FCM), Google LLC, USA
Datenschutzniveau und Drittlandübermittlung
Im Rahmen der Nutzung der eingesetzten Push Provider kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten in Drittländer außerhalb der Europäischen Union (z.B. in die USA), übertragen werden. Für diese Drittländer besteht möglicherweise kein mit der Europäischen Union vergleichbares Datenschutzniveau. Bei den an die Push Provider übermittelten Daten handelt es sich jedoch nicht um Nachrichteninhalte, da diese ausschließlich in verschlüsselter Form übertragen werden und den Push Providern technisch nicht zugänglich sind.
Typische Risiken einer Drittlandübermittlung:
- Mögliche Erschwernis bei der Durchsetzung von Betroffenenrechten, insbesondere hinsichtlich Auskunfts- und Löschungsansprüchen
- Fehlende oder eingeschränkte Möglichkeit zur Kontrolle einer Weiterverarbeitung oder Weiterübermittlung der Daten durch den Push Provider
- Fehlende oder eingeschränkte Datenschutzaufsicht durch unabhängige Behörden
- Möglicher Zugriff staatlicher Stellen auf die beim Push Provider gespeicherten Daten ohne wirksamen Rechtsschutz
Spezifisches Risiko in Bezug auf die übermittelten Daten:
Für die Nutzung des Dienstes Firebase Cloud Messaging gelten ergänzend die Datenschutz- und Sicherheitshinweise zu Firebase sowie die allgemeine Google Datenschutzerklärung. Für die Nutzung des Apple Push Notification Service gilt die Apple Datenschutzrichtlinie.
B.7 Widerspruchsmöglichkeiten gegen die ePA
Für eine bestehende ePA kann der Widerspruch derzeit bei der Krankenkasse nach § 344 Abs. 3 SGB V oder in der ePA-App unter iOS und Android nach § 342 Abs. 2g SGB V, § 344 Abs. 3 SGB V geltend gemacht werden. Ein Widerspruch bei der Krankenkasse führt zu einer Löschung nach 1 Tag.
Ein Widerspruch in der App kann vom Versicherten eigenständig angestoßen werden und nach Bestätigung zur Löschung wird unverzüglich die ePA des Versicherten gelöscht.
Des Weiteren kann der Versicherte einen Widerspruch gegen das Einspielen der Abrechnungsdaten nach § 305 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei der Krankenklasse einreichen oder nach § 342 Abs. 2 SGB V in der ePA-App unter iOS und Android vornehmen.
B.8 Nutzung von ePA-Daten zu Forschungszwecken
Nach gesetzlichen Vorgaben können
bestimmte Daten aus der ePA für Forschungszwecke und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung verarbeitet und an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) sowie weitere gesetzlich vorgesehene Stellen übermittelt werden.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. i und j DSGVO in Verbindung mit § 363 SGB V. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der besonderen Schutzvorgaben für Forschungszwecke nach Art. 89 DSGVO sowie der ergänzenden Regelungen der §§ 303c bis 303f SGB V und der Forschungs-datenzentrum-Gesundheit-Verordnung (FDZGesV).
Vor einer Übermittlung werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben pseudonymisiert und verschlüsselt.
Eine Übermittlung erfolgt nur, wenn Sie den Zugriff auf die betreffenden Daten nicht bereits beschränkt haben,
Versicherte können der Übermittlung ihrer Daten für Forschungszwecke nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben widersprechen. Der Widerspruch kann über die hierfür vorgesehenen Funktionen der ePA-App oder gegenüber der Ombudsstelle erklärt werden. Der Widerspruch gilt auch für bereits an die FDZ übermittelten Daten, die gelöscht werden.
Eine Ausnahme gilt für Daten, die vor Eingang des Widerspruchs bereits für ein konkretes Forschungsvorhaben verwendet wurden. Für diese Daten kann das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Diese Daten dürfen für das betreffende Forschungsvorhaben weiterhin verarbeitet werden. Für neue Forschungsvorhaben werden sie nicht mehr bereitgestellt. Die Löschung dieser Daten erfolgt nach dem Abschluss des Forschungsvorhabens.
Ein Widerspruch gegen die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte wirkt zugleich als Widerspruch gegen die Nutzung der ePA-Daten für Forschungszwecke, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Weiterführende Informationen zu Umfang, Voraussetzungen und Widerspruchsmöglichkeiten der Forschungsdatennutzung werden den Versicherten gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
C. Nutzung Anwendung E-Rezept
C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.
Dabei werden die Daten wie in Kapitel B.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.
Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code) welches Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.
Apothekensuche
Zur Suche nach Apotheken in Ihrer Nähe kann die ePA-App, sofern Sie dies in den Einstellungen Ihres Endgeräts freigegeben haben, Standortdaten Ihres Endgeräts verwenden. Die Standortdaten werden genutzt, um über die hierfür vorgesehenen Verzeichnisdienste passende Apotheken zu ermitteln und die Suchergebnisse anzuzeigen.
Die Apothekensuche erfolgt über die hierfür vorgesehenen Verzeichnisdienste der Telematikinfrastruktur. Im Rahmen des Suchvorgangs werden die für die Suche erforderlichen Standortinformationen verarbeitet, um Apotheken in Ihrer Nähe zu ermitteln.
C.2 Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken
Rezepte:
Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen DAK ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht, da die DAK ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.
Mitteilungen:
Die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die DAK ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.
C.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.
C.4 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.
C.5 Dauer der Speicherung
Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht gelöscht werden (automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V)).
C.6 Widerrufsmöglichkeiten für die Nutzung der Anwendung E-Rezept-Modul
Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des E-Rezept-Moduls erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist die Nutzung des E-Rezept-Moduls jedoch nicht mehr möglich.
D. Nutzung Anwendung TI-Messenger (TI-M)
D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Der Versicherte kann in der ePA-App über den TI-Messenger mit berechtigten Akteuren (Leistungserbringer, Leistungserbringerinstitutionen, Kostenträger, Krankenkasse) kommunizieren, sofern diese ebenso einen TI-Messenger-Dienst nutzen und einer Gesprächseinladung durch den Versicherten zustimmen. Darüber hinaus können berechtigte Akteure den Versicherten kontaktieren, wenn dieser einer Kommunikation zustimmt.
Kommunikation zwischen dem TI-M in der ePA-App und anderen TI-M-Teilnehmern:
Die Kommunikation findet über den TI-M in der ePA-App des Versicherten statt und befähigt diesen mit anderen von der gematik zugelassenen TI-M-Diensten zu kommunizieren.
Die Kommunikation zwischen den TI-M-Diensten erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Adressierung der Akteure innerhalb von TI-M erfolgt über die TI-M-Adresse. Zusätzlich zu den technischen systemseitigen Prüfungen, die im Hintergrund stattfinden, soll der TI-M-Nutzer selbst bestimmen können, wer ihn in neue Chaträume einladen darf. Dies dient dem Nutzer zur eigenständigen Steuerung seines Chataufkommens.
D.1.1 Art der Daten
Die DAK-Gesundheit erhebt und verarbeitet zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung des TI-M personenbezogene Daten des Versicherten. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:
- die in Kapitel B.1 aufgeführten Daten
- zusätzlich Daten, die bei jeder Nutzung von TI-M verarbeitet werden müssen:
a. E-Mail-Adresse des Nutzers
b. Zusatz Meldeadresse
c. TI-M-Adresse
d. interne Geräte-ID
e. Version des Betriebssystems
f. Zeitpunkt des Zugriffs
g. IP-Adresse
h. Krankenversicherungsnummer
Inhalte der Chatkommunikation
Die Verarbeitung der Inhalte der Chatkommunikation unterscheidet sich je nachdem, welche Akteure am Chat beteiligt waren. Die Krankenkasse als Anbieter des TI-Messengers speichert grundsätzlich alle Inhalte der Chatkommunikation verschlüsselt ab.
1. Die Krankenkasse des Versicherten kann nur Chatinhalte zwischen Versichertem und Krankenkasse einsehen.
2.Die Krankenkasse hat keine Möglichkeit, Chatinhalte von Konversationen einzusehen, an denen sie nicht beteiligt ist/war, z.B. Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern.
3. Personen mit einem Schutzstatuts für geschützte und besonders geschützte Personen können den Chat aktuell noch nicht nutzen. Voraussichtlich steht die Nutzung für diesen Personenkreis ab 2027 zur Verfügung.
4. Unter der Voraussetzung einer freiwilligen Einwilligung zur Datenverarbeitung bei folgenden Funktionen:
a. Zugriff auf Mikrofon, Standort und/oder Kamera
b. Push-Benachrichtigungen
Versicherte können in ihrem TI-M-Profil festlegen, ob sie Push-Benachrichtigungen zu neuen Nachrichten, Einladungen und Aktivitäten erhalten möchten. Die Einstellung ist im Standard ausgeschaltet und muss sowohl im TI-Messenger in der ePA-App als auch im Betriebssystem des Smartphones aktiviert werden.Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt freiwillig durch die Zustimmung des Versicherten und kann jederzeit in den Einstellungen des Geräts vom Versicherten deaktiviert werden. Durch die Zustimmung erlaubt der Versicherte die Verarbeitung von Daten durch die Anbieter des Betriebssystems seines Endgeräts (Google über den Dienst Firebase Cloud Messaging oder Apple). Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Zustellung der Push-Notifikationen.
Zur Bereitstellung der Notifikationen werden Push-Tokens und technische Metadaten verwendet. Push Tokens sind Gerätezusatzidentifikatoren (Google/Firebase Registration ID; Apple Device Token) in Form von pseudonymisierte Gerätekennungen, die ausschließlich zur Zuordnung der Push-Services dienen. Weiterhin werden für die Push-Notifikation die Application ID (ID der TI-M-Anwendung), Event ID (identifiziert das Matrix Event), Room ID (ID des Chatraums) und Anzahl der ungelesenen Nachrichten des Users verarbeitet. Ein Rückschluss auf die Person oder in der ePA-App gespeicherte personenbezogene Daten ist dabei nicht möglich.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Push-Benachrichtigungen stehen unter B.5.
D.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Zurverfügungstellung des TI-M sind §§ 342 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.
D.3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung und die freiwillige Nutzung der Anwendung TI-M durch den Versicherten zur Teilnahme an einem sicheren, interoperablen, elektronischen Sofortnachrichtendienst. Es ist wichtig zu verstehen, dass jedwede Chat-Kommunikation mit anderen TI-M-Teilnehmern eine automatische Datenverarbeitung nach sich zieht, um die Funktionsfähigkeit des Dienstes zu gewährleisten.
D.4 Dauer der Speicherung
Für die DAK-Gesundheit:
Die Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
Der Chatraum wird nach sechs Monaten automatisch gelöscht.
Die DAK-Gesundheit speichert den Chatverlauf. Die Aufbewahrungsfrist beläuft sich auf zwei Jahre, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnen.
Für die Versicherten:
Es gelten die Vorgaben der Eigenverwaltung. Es besteht die Möglichkeit seine Daten im TI-Messenger selbst zu verwalten und löschen.
Das umfasst auch die Daten, die durch die Nutzung entstehen (Chatkommunikationen, technische/betriebliche Daten).
D.5 Benutzerinhalte
Alle Inhalte, die der Versicherte über die Chat-Kommunikation des TI-M austauscht - seien es Texte, Bilder, Dokumente oder Sprachnachrichten - sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung davor geschützt, dass Dritte, die nicht Teilnehmende des Chats sind, diese Inhalte sehen können. Dazu gehört insbesondere auch die DAK-Gesundheit (wenn sie nicht direkt am Chat beteiligt ist) und unser IT-Dienstleister. Der Versicherte ist selbst für die Inhalte verantwortlich, die er mit anderen Teilnehmenden einer Chat-Kommunikation teilt.
D.6 Hinweise zu den Rechten als Betroffener
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Ausübung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO wenden Sie sich bitte direkt an die DAK-Gesundheit. Wir sind die datenschutzrechtlich Verantwortliche und somit für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zuständig. Weiterführende Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO finden Sie unter Punkt A.8. dieser Datenschutzerklärung.
D.7 Hinweise zum Beschwerderecht
Weiterführende Informationen zu Ihrem Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde kann unter Punkt A.14 nachgelesen werden.
E. Datenschutzhinweise für das Anmelde- und Registrierungssystem IAM und den sog. Gastzugang über die Desktop-Anwendung
Für die Nutzung der ePA-App und dem damit verbundenen Zugriff auf die ePA des Versicherten und der weiteren Funktionen E-Rezept und TI-Messenger müssen Verifikationsverfahren durchgeführt werden. Damit wird überprüft, ob der Nutzer der Smartphone-App oder Desktop-Anwendung, auch tatsächlich ein berechtigter Versicherter ist.
Es gibt zwei Möglichkeiten auf die ePA zuzugreifen:
- Das IAM über die Smartphone-App/ePA-App
- Den „Gastzugang“ über die Desktop-Anwendung für die Betriebssysteme Mac, Windows und Linux
Es gibt eine Möglichkeit auf die Funktionen E-Rezept und TI-Messenger zuzugreifen:
- Das IAM über die Smartphone-App/ePA-App
E.1 Umfang der Datenverarbeitung des IAM
Bei der Erstellung und Nutzung der digitalen Identität werden personenbezogene Daten aus folgenden Datenkategorien unserer Versicherten verarbeitet:
- Administrative Krankenversicherungsdaten (z.B. Versichertennummer, Versicherungszeit)
- Allgemeine Personendaten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Administrative Registrierungsdaten (z.B. Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments, Schutzklasse der Identifikation, selbstgewählter App-Code und Passwörter)
- Nutzungsdaten (z.B. Zeitpunkt des Logins, Anzahl der Fehlversuche beim Login)
- Gerätedaten (z.B. Gerätemodell, Betriebssystemversion)
E.1.1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für den IAM Anmelde- und Registrierungsprozess sind § 291 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V.
E.1.2. Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten zur Erstellung und Nutzung seiner digitalen Identität.
E.1.3. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
180 Tage nach dem Kassenwechsel bleibt die Digitale Identität bestehen, bevor es gelöscht wird.
Zur Löschung der Digitalen Identität (Benutzerkonto) muss ein separater Auftrag erfolgen. Sollte lediglich die Löschung einer digitalen Anwendung (z.B. ePA-App oder DAK App) angestoßen werden, bleibt die digitale Identität erhalten.
Der Tod des Nutzers führt nicht zu einer automatischen Löschung seiner im IAM gespeicherten Daten vor Ablauf drei Jahren.
Eine vorzeitige Löschung der IAM-Daten nach dem Tod des Nutzers kann durch Bevollmächtige oder Erben unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung mittels schriftlicher Kündigung erfolgen.
E.1.4. Registrierung mittels Erstellung einer digitalen Identität
Zur Anlage einer digitalen Identität muss ein Registrierungsprozess in der DAK ePA App durchschritten werden.
Es werden folgende Daten abgefragt:
- Versichertennummer
- die letzten 6 Ziffern der Kennnummer der elektronischen Gesundheitskarte (ICCSN)
- Postleitzahl
- E-Mail-Adresse
- Eingabe eines individuellen Passworts (inkl. Wiederholung)
Zusätzlich müssen Sie, als versicherte Person, folgenden Dokumenten zustimmen:
- Einwilligungserklärung zum IAM (Einwilligung in die Nutzung des IAM)
- Nutzungsbedingungen des IAM
Im Folgenden ist die angegebene E-Mail-Adresse zu verifizieren und die versicherte Person legt den 2. Faktor (selbstständig gewählter App-Code) an, einschließlich der Verknüpfung zwischen App und Gerät (Gerätebindung). Abschließend muss der Prozess zur sicheren Identifizierung durchlaufen werden (Details dazu siehe nächster Abschnitt).
Damit sind die Voraussetzungen für die Nutzung der DAK ePA-App abgeschlossen. Dies gilt auch für den Registrierungsprozess anderer digitaler Anwendungen (z. B. der DAK App).
E.1.5. Identifizierung– Nachweis der Identität
Um sicherzustellen, dass hinter einer digitalen Identität ein echter, existierender Versicherter steht, muss sich die jeweilige Person identifizieren. Sie muss sich dazu mittels Ihres offiziellen Ausweisdokumentes entweder lokal (beispielsweise in der Geschäftsstelle) oder online als Person ausweisen.
E.1.6 Cookies, lokale Speicher und vergleichbare Technologien
Im Rahmen der Registrierung, Authentisierung und Nutzung der digitalen Identität mittels (IAM) werden technisch erforderliche Speichertechnologien eingesetzt.
Hierzu können insbesondere Sitzungsinformationen, Authentifizierungsinformationen, Gerätebindungen, technische Statusinformationen sowie nutzerspezifische Einstellungen gehören.
Diese Technologien dienen insbesondere der Sitzungsverwaltung, der Authentisierung, der Aufrechterhaltung einer sicheren Anmeldung, der Gerätebindung sowie der Bereitstellung weiterer technisch erforderlicher Funktionen (wie bspw. Spracheinstellungen).
Ohne diese Technologien können die Registrierung, die Identifizierung, die Authentisierung und die sichere Nutzung der ePA-App nicht bereitgestellt werden. Soweit hierbei Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, erfolgt dies ausschließlich zur Bereitstellung der ausdrücklich gewünschten Funktionen auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
E.2 Datenschutzhinweise zur Nutzung der ePA PC-Anwendung
E.2.1. Umfang der Datenverarbeitung
Die Authentifizierung des Versicherten in der ePA PC-Anwendung erfolgt derzeit im Rahmen des sog. "Gastzugangs". Dazu benötigt der Versicherte ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, um seine elektronische Gesundheitskarte auszulesen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
- persönliche PIN
- Krankenversichertennummer
- Zugangsnummer
Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten temporär gespeichert.
Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die DAK-Gesundheit wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der DAK-Gesundheit.
E.2.2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Authentifizierung über den sog. „Gastzugang“ in der ePA-App und der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten sind §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
E 2.3. Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.
F. Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die ePA-App
F.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten
F.1.1 Start mit Login Maske
Der Versicherte startet die ePA-App nach erfolgter Registrierung und Identifizierung.
Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten eingibt.
Alternativ können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch biometrische Verfahren (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) für die Anmeldung in der ePA-App genutzt werden. Die biometrische Prüfung erfolgt durch das Betriebssystem. Wir erhalten grundsätzlich keine biometrischen Merkmale, sondern nur die technische Information, ob die Prüfung erfolgreich war und je nach Anmeldeart welche Technologie zum Einsatz kam. Sie können die biometrische Entsperrung jederzeit über die Einstellungen der App oder Ihres Endgeräts deaktivieren
F.1.2 Nutzung der ePA
Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App.
Beim regulären Start kann der Versicherte kann zwischen den folgenden Anwendungen wählen:
- Anwendung der elektronischen Patientenakte
- Anwendung E-Rezept-Modul
- Anwendung Organspende-Register (OGR)
- Nationale Gesundheitsportal (gesund.bund)
- Anwendung des TI-M
Diese Anwendungen können unabhängig voneinander genutzt werden. Die Anmeldeinformationen werden dabei in die jeweilige Anwendung übernommen.
Über das Profilbild kann der Nutzende seine Patientenakte aufrufen und seine persönlichen Daten verwalten.
Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine elektronischen Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.
Hinweis zum Dokumentenscan:
F.1.3 Nutzung E-Rezept-Modul
Erläuterungen dazu finden Sie unter Absatz C.
F.1.4 Nutzung Organspende-Register (OGR)
Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechselt der Nutzer aus der ePA-App in das OGR, wird die DAK-ID zur Authentisierung an das Webportal weitergleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen. Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.
F.1.5 Nutzung nationales Gesundheitsportal (gesund.bund)
Die ePA-App enthält einen Absprung auf die Website des Nationalen Gesundheitsportals „gesund.bund.de“. Mit Aufruf des Portals verlassen Sie die ePA-App und wechseln zu einem externen Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.
F.1.6 Nutzung TI-Messenger
Erläuterungen dazu finden Sie unter Absatz D.
F.1.7 Patientensouveränität in der ePA
Versicherte haben das Recht,
- zu wissen, welche Daten von Ihnen gespeichert werden,
- dass Ihre Daten geändert werden, wenn sie falsch sind,
- dass Ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden,
- dass nur so viele Daten gesammelt werden, wie nötig und
- sich Ihre Daten als Datei zuschicken zu lassen.
Diese Rechte sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 13 bis 21 geregelt.
Die Preisgabe persönlicher Informationen wird folglich durch die Versicherten selbst kontrolliert und gesteuert.
Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.
F.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen
Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App oder PC-Anwendung ihrer Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden.
Zugriffe vertretender Personen auf die elektronische Patientenakte werden entsprechend den gesetzlichen und technischen Vorgaben protokolliert.
Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten, die Patientenakte des Versicherten nicht löschen und zudem keinen Widerspruch gegen deren Bereitstellung als solche erklären.
F.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist §§ 342 Abs. 1 SGB V, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
F.3.1 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung des ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.
F.3.2 Dauer der Speicherung
Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht mehr benötigt werden.
Zudem werden sämtliche Inhaltsdaten gelöscht, wenn der Versicherte seiner ePA widerspricht.
F.3.3. Krankenkassen- oder Anbieterwechsel
Ein Krankenkassenwechsel führt nicht automatisch zur Löschung Ihrer ePA. Das Aktenkonto wird einschließlich der gespeicherten Inhalte und Einstellungen an den künftig zuständigen ePA-Anbieter verschlüsselt übertragen. Hierzu können insbesondere Berechtigungen, Vertretungen, Widersprüche und Einschränkungen sowie sonstige Einstellungen der elektronischen Patientenakte gehören.
Nach Übertragung wird das Aktenkonto bei der bisherigen Krankenkasse gelöscht.
F.3.4. Löschung der ePA im Todesfall
Erlangt die Krankenkasse Kenntnis vom Tod einer versicherten Person, wird die ePA gemäß § 344 Abs. 6 SGB V grundsätzlich nach zwölf Monaten gelöscht. Dies gilt nicht, wenn entgegenstehende berechtigte Interessen Dritter geltend gemacht und nachgewiesen werden.
G. Kontaktvarianten der DAK-Gesundheit
G.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In der ePA-App sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von dem Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit der DAK-G genutzt werden können.
G.2 Support und Fehlerberichte
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Support der DAK-G werden die für die Bearbeitung erforderlichen Kontakt-, Verifikations-, Ticket-, Kommunikations- und gegebenenfalls technischen Diagnosedaten verarbeitet.
Wenn Sie einen Fehlerbericht in Ihrer ePA-App übermitteln, werden insbesondere Geräte- und Betriebssysteminformationen, App-Version, Fehlerzeitpunkt, Verbindungsstatus, Support-ID, technische Kennungen, Stacktraces und Diagnosedaten verarbeitet.
G.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)
Ihre Anfragen zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet. Sollte der Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden.
Gegebenenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden; diese wird durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.
Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und – insofern diese Option durch den Versicherten gewählt wurde – ein Rückruf initiiert.
Nimmt ein Versicherten die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert.
Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:
- Name,
- Kassenzugehörigkeit,
- E-Mail-Adresse und
- Telefonnummer.
G.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind.
G.5 Zweck der Datenverarbeitung
Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durchführen zu können.
G.6 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.
G.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten
| Betreiber | Anwendung | Datentyp |
|---|---|---|
| BITMARCK GmbH RZ Essen | IAM Modul (Zugriffs- und Berechtigungsverwaltung) | Digitale Identität und den damit verbundenen Stammdaten |
| SigD (Signaturdienst) | Kryptographische Identität Signierungszertifikat | |
| KVS-Router | Status der Akte | |
BITMARCK GmbH RZ Hamburg
| PKI und OCSP-Responder | Zertifikate für eGK und SigD, Zertifikatsstatus |
| EGS (Elektronisches Gesundheitssystem) | Verifikation des Versicherten als IAM-Nutzer und der damit verbundenen Stammdaten | |
| KVS (Kontenverwaltungssystem) | Metadaten der elektronischen Akte | |
| Aktensystem (inkl. Schlüsselgenerierungsdienst 1 | Verschlüsselungsdaten | |
| Nutzerbezogene Dokumente und deren Metadaten, Verschlüsselungsinformationen |

