Retainer nach Zahnspange: Zuschuss zu den Kosten
Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen empfehlen, nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung einen Retainer einzusetzen, um die Zähne dauerhaft in Position zu halten. Denn auch nach der Behandlung können sich die Zähne wieder verschieben, insbesondere in den ersten Jahren nach der Zahnspange. Die DAK-Gesundheit beteiligt sich seit dem 20. Juli 2024 an den Kosten für einen festsitzenden Retainer.
Was ist ein Retainer?
Es gibt lose und festsitzende Retainer, die nach einer kieferorthopädischen Behandlung zum Einsatz kommen. Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin entscheidet im Einzelfall, welcher am besten geeignet ist.
Ein loser Retainer gleicht einer Zahnspange und wird in der Regel nachts getragen und nur einige Jahre nach der Behandlung genutzt.
Für einen festen Retainer wird ein dünner Draht mit Kunststoff an die Rückseite der Frontzähne geklebt, wobei er in der Regel an den Eckzähnen endet. Er kann oben oder unten befestigt werden oder in beiden Kiefern. Der Draht ist beim Sprechen und Lachen kaum zu sehen. Er erfordert aber etwas Rücksicht beim Essen, denn harte Lebensmittel können ihn beschädigen. Da die Zähne an den betroffenen Stellen durch die Zahnbürste allein teils nur noch schwer zu reinigen ist, gilt auch der Mundhygiene besondere Aufmerksamkeit. Spezielle Putztechniken sowie Bürsten für die Zahnzwischenräume helfen. Weitere Tipps erhalten Sie von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Sie oder er überprüft auch im Rahmen der halbjährlichen Kontrolluntersuchungen den Retainer.
Kosten für den Retainer
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Der festsitzende Retainer wird von einer Vertragskieferorthopädin beziehungsweise einem Vertragskieferorthopäden nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung eingesetzt. Die kieferorthopädische Behandlung gilt für uns als erfolgreich abgeschlossen, wenn wir Ihnen den Eigenanteil erstatten können.
- Auch die vorangegangene Behandlung muss durch einen Vertragskieferorthopäden oder eine Vertragskieferorthopädin durchgeführt worden sein.
- Die Versicherten haben zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Reparaturmaßnahmen oder das Entfernen des Retainers werden nicht übernommen.
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