Familienversicherung: Ihre Liebsten beitragsfrei bei der DAK mitversichern

Sie haben gerade Familienzuwachs bekommen oder überlegen zur DAK-Gesundheit zu wechseln? Dann haben wir gute Nachrichten: Sie können Ihre Familie bei uns kostenfrei mitversichern. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen es dafür gibt und wie Sie die Familienversicherung beantragen.
Was ist die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ermöglicht es Angehörige ohne zusätzlichen Beitrag mitzuversichern. Bei der DAK-Gesundheit können Sie Ihre Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin kostenfrei mitversichern. Das bedeutet, dass Ihre Familienmitglieder die gleichen ausgezeichneten Leistungen der DAK-Gesundheit nutzen können, wie Sie selbst, ohne dass Sie dafür Beiträge zahlen.
Vorteile der Familienversicherung
- Kostenfrei: Sie zahlen keine zusätzlichen Beiträge für die Mitversicherung Ihrer Angehörigen.
- Geschützt: Ihre Familie profitiert von den gleichen Leistungen wie Sie, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Behandlungen.
- Einfach: Alle Familienmitglieder sind bei einer Krankenkasse versichert, was die Verwaltung und Kommunikation erleichtert.
Wer kann die Familienversicherung nutzen?
Wenn Sie selbst bei der DAK-Gesundheit versichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder in der Familienversicherung mitversichern – ohne zusätzliche Beiträge:
- Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Leibliche Kinder und Adoptivkinder
- Stief- und Enkelkinder, die mit Ihnen zusammenleben
- Stief- und Enkelkinder, die zwar nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt Sie aber überwiegend sorgen
- Pflegekinder, die mit Ihnen zusammenleben
Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?
Um die Familienversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wesentliche Faktoren bei Kindern sind das Alter und die Lebenssituation:
Alter
- Bis zum 18. Lebensjahr können Kinder mitversichert werden.
- Wenn die Kinder noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können sie bis zum 23. Geburtstag beitragsfrei familienversichert sein.
- Wenn die Kinder noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung ohne Gehalt, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren oder studieren, verschiebt sich die Altersgrenze bis längstens zum 25. Geburtstag.
- Kinder mit geistiger, seelischer und körperlicher Beeinträchtigung können unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus mitversichert werden.
Weitere Voraussetzungen, die für Kinder und Partner oder Partnerinnen gilt:
- Einkommen: Das Familienmitglied verdient monatlich maximal 535 Euro oder übt einen Minijob aus.
- Wohnsitz: Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen.
- Versicherungsstatus: Ihr Familienmitglied ist nicht versicherungsfrei oder privat versichert, wie zum Beispiel Soldaten, Beamte oder Richter.
- Selbstständigkeit: Das Familienmitglied ist nicht hauptberufliche selbstständig.
Wie beantrage ich die Familienversicherung?
Für DAK-Mitglieder
Wenn Sie noch nicht DAK-Mitglied sind
Versichern Sie sich und Ihre Familienmitglieder in drei Schritten bei uns:
- Mitgliedsantrag stellen: Werden Sie zunächst Mitglied bei der DAK-Gesundheit. Das können Sie hier online in nur 5 Minuten erledigen.
- Familienversicherung auswählen: Im Antrag geben Sie einfach mit an, dass Sie Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern möchten.
- Post: Im Anschluss bekommen Sie automatisch per Post einen separaten Antrag auf Familienversicherung, den Sie einmal ausfüllen und an uns senden.
Mit unseren Bonusprogrammen DAK AktivBonus und DAK AktivBonus Junior belohnen wir einen gesunden Lebensstil. So können Sie und Ihre Kinder von zusätzlichen Prämien und Vorteilen profitieren.
