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Unsere Füße brauchen Pflege und Fürsorge, um den täglichen Anforderungen mehrerer tausend Schritte gerecht zu werden. Mit Einlagen können angeborene oder erworbene Fehlstellungen der Füße ausgeglichen, der Fuß korrekt gebettet und an individuell notwendigen Stellen entlastet werden. Dann sollten Sie wieder schmerz- und verletzungsfrei gehen können.
Wir übernehmen die Kosten für Ihre Einlagen, wenn diese Ihnen von einem Arzt verordnet wurden. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Wir empfehlen Ihnen einen Preisvergleich zwischen unseren Vertragspartnern vorzunehmen, da die Aufzahlungssumme unterschiedlich hoch ausfallen kann.
In der Regel haben Sie Anspruch auf ein neues Paar, wenn die bisherigen Einlagen mindestens ein Jahr alt sind. In ärztlich begründeten Fällen (z. B. aus hygienischen Gründen bei Schweißfüßen) bezahlen wir bis zu zwei Paar pro Jahr.
Propriozeptive /Sensomotorische Einlagen sind keine Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da die spezifische Wirkung dieses Einlagenkonzeptes bislang nicht nachgewiesen ist. Alternativ sind wir bereit einen Zuschuss im Rahmen der Regelleistung in Höhe von 112,45 Euro zu übernehmen.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.