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  • Kostenübernahme

    Wir übernehmen die Kosten für Ihre Einlagen, wenn diese Ihnen von einem Arzt verordnet wurden. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

    Sofern Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Wir empfehlen Ihnen einen Preisvergleich zwischen unseren Vertragspartnern vorzunehmen, da die Aufzahlungssumme unterschiedlich hoch ausfallen kann.

    In der Regel haben Sie Anspruch auf ein neues Paar, wenn die bisherigen Einlagen mindestens ein Jahr alt sind. In ärztlich begründeten Fällen (z. B. aus hygienischen Gründen bei Schweißfüßen) bezahlen wir bis zu zwei Paar pro Jahr.

    Propriozeptive /Sensomotorische Einlagen sind keine Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da die spezifische Wirkung dieses Einlagenkonzeptes bislang nicht nachgewiesen ist. Alternativ sind wir bereit einen Zuschuss im Rahmen der Regelleistung in Höhe von 112,45 Euro zu übernehmen.


  • Sie haben Anspruch auf:

    • eine bedarfsgerechte Versorgung
    • eine individuelle Vermessung (Blauabdruck oder Trittspur) zu Beginn jeder Versorgung
    • die Einpassung der Einlage in Ihre Schuhe
    • Einweisung in den sachgerechten Umgang und die Pflege der Einlagen
    • Versorgung durch qualitativ geprüfte und für die Versorgung zugelassene Vertragspartner
    • umfassende Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.