Einlagen
Unsere Füße brauchen Pflege und Fürsorge, um den täglichen Anforderungen mehrerer tausend Schritte gerecht zu werden. Mit Einlagen können angeborene oder erworbene Fehlstellungen der Füße ausgeglichen, der Fuß korrekt gebettet und an individuell notwendigen Stellen entlastet werden. Dann sollten Sie wieder schmerz- und verletzungsfrei gehen können. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie direkt einen qualifizierten Partner auswählen - ganz unkompliziert online.
Kostenübernahme
Sofern Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Wir empfehlen Ihnen einen Preisvergleich zwischen unseren Vertragspartnern vorzunehmen, da die Aufzahlungssumme unterschiedlich hoch ausfallen kann.
In der Regel haben Sie Anspruch auf ein neues Paar Einlagen, wenn die bisherigen Einlagen mindestens ein Jahr alt sind. In ärztlich begründeten Fällen (z. B. aus hygienischen Gründen bei Schweißfüßen) bezahlen wir bis zu zwei Paar pro Jahr.
Propriozeptive /Sensomotorische Einlagen sind keine Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da die spezifische Wirkung dieses Einlagenkonzeptes bislang nicht nachgewiesen ist. Alternativ sind wir bereit einen Zuschuss im Rahmen der Regelleistung in Höhe von 112,45 Euro zu übernehmen.
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail direkt mit der Versorgung beauftragen. Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.
Darauf haben Sie Anspruch
- eine bedarfsgerechte Versorgung
- eine individuelle Vermessung (Blauabdruck oder Trittspur) zu Beginn jeder Versorgung
- die Einpassung der Einlage in Ihre Schuhe
- Einweisung in den sachgerechten Umgang und die Pflege der Einlagen
- Versorgung durch qualitativ geprüfte und für die Versorgung zugelassene Vertragspartner
- umfassende Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.