0 40 325 325 555
Rund um die Uhr zum Ortstarif
Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Mit Ihrer Versichertenkarte oder dem Auslandskrankenschein können Sie in den meisten europäischen Ländern zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Eine private Auslandskrankenversicherung sichert Sie in allen anderen Ländern ab und bietet auch in Europa zusätzlichen Schutz.
Krank im Urlaub? In fast allen europäischen Ländern können Sie sich im Notfall von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitssystems behandeln lassen, ohne dass Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigen. Wir rechnen Ihre Behandlung so ab wie bei einem Arztbesuch in Deutschland.
Bitte beachten Sie: Im Ausland können Kosten für gesetzliche Zuzahlungen oder Selbstbehalte anfallen. Diese Kosten erstattet die DAK-Gesundheit nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung kann diese jedoch abdecken.
Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer DAK-Gesundheitskarte. Legen Sie diese in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz oder Serbien vor. Sie haben dann den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung im Notfall wie die einheimische Bevölkerung.
Die DAK-Gesundheit hat zudem Verträge mit speziellen Ärzten und Kliniken abgeschlossen: Mit dem DAK Europa-Service erhalten Sie eine Behandlung, die über die nationalen Standards hinausgeht.
In Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien brauchen Sie einen Auslandskrankenschein den Sie online ausfüllen und ausdrucken können. In Bosnien-Herzegowina sind damit nur Notfallleistungen abgedeckt.
Die folgenden Merkblätter halten für Sie wichtige Informationen für einen Auslandsurlaub bereit, zum Beispiel welche Leistungen im normalen Versicherungsschutz enthalten sind und welche Zuzahlungen eventuell fällig werden.
Sie mussten die Arztrechnung selber begleichen? Reichen Sie diese direkt nach Ihrem Urlaub bei der DAK-Gesundheit ein – dann erstatten wir Ihnen die Kosten, vorausgesetzt, diese stimmen ungefähr mit einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland überein.
Auf der Rechnung müssen folgende Daten stehen, damit wir sie anerkennen:
Rechnungsdatum
Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik
Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum
Diagnose
ärztliche Leistungen
Um sich die Kosten für Medikamente zurückerstatten zu lassen, müssen Sie neben der Rechnung auch die ärztliche Verordnung einreichen. Bei einem Krankenhausaufenthalt legen Sie den Rechnungsunterlagen im Idealfall die Einweisung des behandelnden Arztes bei. Kosten, die wir Ihnen nicht erstatten, übernimmt gegebenenfalls eine private Auslandskrankenversicherung.
Gilt in Ihrem Urlaubsland weder die Gesundheitskarte noch der Auslandskrankenschein, sollten Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um im Notfall abgesichert zu sein. Sie kostet wenig und schützt Sie vor unvorhergesehenen hohen Ausgaben.
Auch in Europa ist eine solche zusätzliche Versicherung sinnvoll. Denn Kosten wie beispielsweise für einen Rücktransport nach Deutschland oder Zuzahlungen beim Arzt kann die DAK-Gesundheit als gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen.
Mit der Reisezusatzversicherung PlusReise, die wir in Kooperation mit der HanseMerkur anbieten, sind Sie auf der sicheren Seite.
Das kann in Ausnahmefällen passieren, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder Ihres Alters. Unter folgenden Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten auch bei einem Arztbesuch in Ländern außerhalb der EU:
Großbritannien hat am 31. Januar 2020 die Europäische Union verlassen. Bis einschließlich 31. Dezember 2020 lief eine Übergangsphase, in der das EU-Recht im Bereich Sozialrechtskoordinierung und Berufsanerkennung in und für Großbritannien grundsätzlich weiterhin galt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt nun das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Demnach bleiben die bisherigen Regelungen weitestgehend bestehen.
Alle wichtigen Informationen – gezielt zum Personenkreis – erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Diese informiert über folgende Hinweise für die jeweiligen Personengruppen: