Arztrechnung nach Urlaub einreichen

Sie mussten bei einem Notfall im Urlaub die Arztrechnung selber begleichen? In einem Land, in dem die Europäische Krankenversichertenkarte oder der Auslandskrankenschein gilt? Dann reichen Sie die Rechnung bitte direkt nach Ihrem Urlaub bei der DAK-Gesundheit ein – wir erstatten Ihnen die Kosten, vorausgesetzt, diese stimmen ungefähr mit einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland überein.
Diese Daten müssen auf der Rechnung stehen
- Rechnungsdatum
- Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik
- Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum
- Diagnose
- ärztliche Leistungen
Für Medikamente
Um sich die Kosten für Medikamente zurückerstatten zu lassen, müssen Sie neben der Rechnung auch die ärztliche Verordnung einreichen.
Bei Krankenhausaufenthalt
Bei einem Krankenhausaufenthalt legen Sie den Rechnungsunterlagen im Idealfall die Einweisung des behandelnden Arztes bei.
Kosten, die wir Ihnen nicht erstatten, übernimmt gegebenenfalls eine private Auslandskrankenversicherung.
Aktualisiert am: