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Wann habe ich Anspruch auf Zahnersatz?

Sie haben Anspruch auf medizinisch notwendigen Zahnersatz, die so genannte Regelversorgung, wenn ein einzelner Zahn oder mehrere Zähne zerstört sind oder fehlen. Die notwendige Zahnersatz-Behandlung bezuschussen wir mit 60 Prozent.
Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und das mit dem Bonusheft belegt, erhält sogar einen Zuschuss von 70 bzw. 75 Prozent. Können Sie sich Ihren Anteil finanziell nicht leisten, übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen die gesamten Kosten. 
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