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Warum gibt es Gutachten bei manchen Zahnbehandlungen?

Bei Zahnbehandlungen unterscheidet man zwei Arten von Gutachten. Planungsgutachten dienen der Überprüfung der Behandlungsplanung. Mängelgutachten überprüfen eine erfolgte Therapie.
Gutachten werden hauptsächlich bei Zahnersatz und Parodontitisbehandlungen, aber auch einigen anderen Therapieformen (z. B. Kieferorthopädie) eingesetzt. Dies sind Leistungen, die zuvor beantragt werden müssen und bei denen wir als Krankenkasse einen Zuschuss bzw. die Kostenübernahme gewähren sollen bzw. bereits gewährt haben.

In bestimmten Fällen haben wir das Recht (und manchmal auch die Pflicht), im Sinne des Patientenschutzes die geplante oder ausgeführte Versorgung nach bestimmten Kriterien durch unabhängige Gutachterpraxen überprüfen zu lassen.

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