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Welchen Bei­trag zahle ich für die Pflegeversicherung, wenn ich erwachsene Kinder habe?

Sind Ihre Kinder bereits 25 Jahre alt, gilt für Sie der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 3,6 Prozent. 
Der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten gilt nur für kinderlose Personen. Er entfällt lebenslang für alle, die Kinder haben oder hatten - unabhängig vom Alter der Kinder. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. 

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