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Beitrag Pflegeversicherung: Wie weise ich Kinder nach, um einen Abschlag zu erhalten?

Für einen Abschlag zum Beitrag zur Pflegeversicherung werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder angerechnet. 

Ihre steuerlich erfassten Kinder werden seit dem 1. Juli 2025 über das Bundeszentralamt für Steuern direkt an uns gemeldet. Sie müssen nichts weiter tun. Steuerlich nicht erfasste Kinder - zum Beispiel Stiefkinder oder Pflegekinder - müssen Sie nachweisen. 

Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an uns, können Sie uns steuerlich nicht erfasste Kinder online mitteilen: 

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