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Beitrag Pflegeversicherung: Wie weise ich meine Kinder nach, um einen Abschlag zu erhalten?

Bis zum 30. Juni 2025 gilt ein vereinfachtes Nachweis-Verfahren, um einen Abschlag zu erhalten. Es werden lediglich Angaben für Kinder benötigt, keine Nachweise. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

Sofern Ihre Beiträge von einer anderen Stelle, wie zum Beispiel vom Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger gezahlt werden, meldet diese sich bei Ihnen.

Wenn Sie Ihre Beiträge selbst an uns zahlen, informieren wir Sie über die erforderlichen Angaben und Ihren neuen Beitrag schriftlich. 
Sie können uns die Angaben zu Ihren Kindern hier auch online mitteilen:

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