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Welcher Bei­trags­satz in der Pflegeversicherung gilt, wenn meine Kinder bereits 25 Jahre sind?

Sind Ihre Kinder bereits 25 Jahre alt, gilt für Sie ab 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 3,6 Prozent. 
Der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten gilt nur für kinderlose Personen. Er entfällt lebenslang für alle, die Kinder haben oder hatten - unabhängig vom Alter der Kinder. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Dies ist die sogenannte Elterneigenschaft.

Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an uns, können Sie uns steuerlich noch nicht erfasste Kinder online mitteilen:

Kinder, die steuerlich erfasst sind, werden uns in einem maschinellen Datenaustauschverfahren automatisch gemeldet. Sie müssen uns diese nicht mitteilen.

Aktualisiert am: