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Was kann in der ePA gespeichert werden?

Medizinische Einrichtungen können Informationen rund um Ihre Gesundheit in der ePA speichern. Ab dem 15.1.2025 sind das unter anderem:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Arztbriefe
  • Laborergebnisse
  • Therapie- und Behandlungsberichte (auch zu geplanten Maßnahmen)
  • Daten zum E-Rezept (mit Dosierangaben)
  • Notfalldaten (Patientenkurzakte)
  • Zahn-Bonusheft

In Zukunft wird auch Ihr elektronischer Impfpass in der ePA hinterlegt sein.

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