Was kann in der ePA gespeichert werden?
Medizinische Einrichtungen können Informationen rund um Ihre Gesundheit in der ePA speichern. Ab dem 15.1.2025 sind das unter anderem:
- Befunde
- Diagnosen
- Arztbriefe
- Laborergebnisse
- Therapie- und Behandlungsberichte (auch zu geplanten Maßnahmen)
- Daten zum E-Rezept (mit Dosierangaben)
- Notfalldaten (Patientenkurzakte)
- Zahn-Bonusheft
In Zukunft wird auch Ihr elektronischer Impfpass in der ePA hinterlegt sein.
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