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Muss mein Arzt oder meine Ärztin meinen Befund auf der ePA speichern, wenn ich das möchte?

Aktuell sind Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen noch nicht verpflichtet, etwas in Ihrer ePA zu speichern.

Seit dem 29.4.2025 können Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland freiwillig die ePA nutzen. So können die Einrichtungen bereits wertvolle Erfahrungen sammeln. 

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Gesundheitseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.

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