Muss mein Arzt oder meine Ärztin meinen Befund auf der ePA speichern, wenn ich das möchte?
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Es kann aber auch noch vorkommen, dass Einrichtungen noch nicht die notwendige Software haben, um die ePA zu nutzen.
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Erfahren Sie mehr dazu, wie sie Arztpraxen dazu berechtigen, Informationen in Ihrer ePA zu speichern.