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Vertragsabsichten – Werden Sie unser Leistungspartner

Die DAK-Gesundheit hat das Ziel, für ihre Versicherten eine qualitativ hohe und reibungslose Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandmitteln sicherzustellen. Informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Vertragsabsichten.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit der Produktart Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (09.37.04.xxx) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht. 

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 31.07.2023 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Yvette Hein
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 28.06.2023 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit den Produktgruppen 02 Adaptionshilfen, 19 Krankenpflegeartikel, 28 Stehhilfen und 33 Toilettenhilfen zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht. 

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 31.01.2023 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 23.12.2022 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V -  PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ (PG 11) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 17.10.2022 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 23.09.2022 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit „Bade- und Duschhilfen“ (PG04) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 07.10.2022 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 20.09.2022 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit „Gehhilfen“ (PG10) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 07.10.2022 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 20.09.2022 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit „Therapeutischen Bewegungsgeräten“ (PG32) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 07.10.2022 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 14.09.2022 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Kranken-/ Behindertenfahrzeugen (PG18) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 07.10.2022 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 07.09.2022 veröffentlicht.


Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Mobilitätshilfen (PG22) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 07.10.2022 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Stefanie Möhlenbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 31.08.2022 veröffentlicht