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Organspende: Hoffnung spenden und Leben retten

Organspende: Bauch einer Frau mit Operationsnarbe

Die Organspende bietet all jenen Menschen Hoffnung, die auf ein lebensrettendes Organ warten. In Deutschland ist die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Wartenden und der verfügbaren Organe allerdings groß. Ein Grund für dieses Missverhältnis ist, dass viele Menschen sich fürchten, Organspender zu werden. Wir wollen aufklären, um Unsicherheiten zu nehmen und die Entscheidung für oder gegen eine Spende zu erleichtern.

Was ist eine Organspende?

Leidet ein Mensch an einem irreversiblen Organversagen, ist die Transplantation eines Organs oftmals der letzte Ausweg. Laut aktuellem medizinischem Stand können Niere, Lunge, Herz, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse und Leber als Spenderorgane verpflanzt werden. Die Organe werden Menschen, bei denen der Hirntod fachärztlich festgestellt wurde, entnommen, und in den Empfänger transplantiert. Bei der Leber oder der Niere ist zwar auch eine Lebendspende möglich. Diese ist allerdings selten und hierzulande nur mit Einschränkungen möglich.

Neben Organen können sich Menschen auch dazu entscheiden, Gewebe zu spenden. Dazu zählen:

  • Horn- bzw. Lederhaut des Auges
  • Herzklappen
  • Haut
  • Knochengewebe
  • Weichteilgewebe
  • Knorpelgewebe
  • Blutgefäße

Gewebe werden überwiegend nicht direkt gespendet, sondern in Gewebebanken zwischengelagert, bis geeignete Empfänger diese brauchen.

Wer koordiniert Organspenden?

Es gibt mehr Personen, die auf ein Organ warten, als Organe, die verfügbar sind. Abhängig vom Organ können daher Patientinnen und Patienten zwischen mehreren Monaten oder sogar Jahren auf ein passendes Spenderorgan warten. Auf die Warteliste kommen jene Menschen, bei denen Arzt oder Ärztin befinden, eine Transplantation sei medizinisch notwendig.

In einem Transplantationszentrum wird die Person auf Infektionen oder auch Tumore untersucht. Danach setzt man sie auf die Warteliste und übermittelt die Daten an die Stiftung Eurotransplant. Diese Organisation ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern, darunter Deutschland. „Die Zuteilung basiert dabei ausschließlich auf medizinischen und ethischen Gesichtspunkten“, lautet es auf der Website. Zu den medizinischen gehören die Blutgruppe sowie der Gewebetyp von Spender und Empfänger.

Hierzulande regelt auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Verteilung von Spenderorganen. Auftraggeber sind die Bundesärztekammer, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die DSO sitzt in Frankfurt am Main und ist eine gemeinnützige Stiftung.

Während Eurotransplant auf internationaler Ebene für die Zuweisung von Spenderorganen zuständig ist und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern fördert, übernimmt die DSO speziell in Deutschland die Koordinierung der Organspendeprozesse und unterstützt die beteiligten Akteure. Beide Organisationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Chancen und der Qualität von Organtransplantationen.

Lebendspende: Regelungen in Deutschland

In Deutschland kommt eine Lebendorganspende nur dann infrage, wenn kein Organ eines Toten für den lebensrettenden Eingriff zur Verfügung steht. Zudem gilt bei der Lebendorganspende, dass diese nur dann zulässig ist, wenn sich die beiden Personen nahestehen. Das bedeutet, es müssen Verwandte ersten oder zweiten Grades sein. Auch Verlobte und Eheleute können gegenseitig spenden.

Werden Organe lebend gespendet, gilt in Deutschland, dass die Spenderin oder der Spender an vorderster Stelle geschützt werden muss – speziell, da an einer gesunden Person eine Operation durchgeführt wird. Obwohl die spendende Person gemäß aktuellem medizinischem Stand keine gesundheitlichen Nachteile davonträgt, kann die Operation für die Organentnahme Risiken bergen. Darum ist die absolute Freiwilligkeit für den Gesetzgeber so wichtig.

Lebende Spenderinnen oder Spender müssen diese Punkte erfüllen:

  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen einwilligungsfähig sein.
  • Sie müssen über sämtliche Risiken und Vorteile aufgeklärt worden sein.
  • Sie müssen aktiv der Organentnahme zustimmen.
  • Sie müssen für die Organentnahme geeignet sein.
  • Sie dürfen nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden.

Hierzulande werden überwiegend Nieren und ein Teil der Leber lebend gespendet. Möglich ist zudem, Teile des Dünndarms, der Bauspeicherdrüse und der Lunge zu spenden.


Über das Leben mit einer Spenderniere

Tabea Herzog erkrankte an einer chronischen Niereninsuffizienz und erhielt eine Niere von ihrem Vater.

Postmortale Organspende

Bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern ist es wichtig, dass der Hirntod, also der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen, von ärztlicher Seite festgestellt wurde. In Deutschland muss der Spender oder die Spenderin vor dem Tod in die Organspende eingewilligt haben. Die beste Option dafür ist der Organspendeausweis. Damit drückt man seine Zustimmung schriftlich aus. Und: Darauf lässt sich festhalten, welche Organe oder Gewebe man spenden möchte.

Entscheidungslösung in Deutschland

Eine der Säulen für Organspenden in Deutschland ist das Zustimmungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Organspende nur dann erfolgt, wenn die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten dezidiert in diese eingewilligt hat.

Zuletzt hat sich 2023 der Bundesrat für die sogenannte Widerspruchslösung ausgesprochen, um dem Organmangel entgegenzuwirken. Statt zu Lebzeiten in die Organspende einzuwilligen, muss man sich hierbei aktiv dagegen entscheiden. Diese Regelung gilt aktuell bereits zum Beispiel in Österreich.

Willensbekundung für oder gegen eine Organspende

Eine klare und dokumentierte Willensbekundung hält fest, was mit den Organen nach dem Tod geschehen soll. Aus Unwissenheit, Desinteresse oder auch Furcht setzen sich viele Menschen mit diesem Thema nicht auseinander – auch wenn sie der Organspende gegenüber gar nicht abgeneigt sind.

In eine Organspende einwilligen darf man mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Den eigenen Widerspruch gegen die Spende dürfen auch schon 14-Jährige frei bekunden. Egal, welche Entscheidung man trifft, Ärztinnen, Ärzte und Angehörige sind daran gebunden.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende befreit die Angehörigen in emotional aufwühlenden Zeiten von eben dieser. Daher ist es auch mit Blick auf die eigene Familie hilfreich, den Organspendeausweis beziehungsweise das neue Organspende-Register zu nutzen.


Das Organspende-Register

Seit dem 18. März können sich Freiwillige unter organspende-register.de mit einem Ausweisdokument mit eID-Funktion (Chip auf Ausweiskarte) eintragen. Damit demonstrieren sie ihren Willen zur Organ- oder Gewebespende. Der Eintrag erleichtert es Ärzten und Ärztinnen, schnell auf den Organspende-Status zugreifen zu können. Angehörige von Hirntoten werden so von einer schweren Entscheidung befreit. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 können Versicherte über die ePA-App eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

Organspende: Pro- und Contra-Argumente

Organspenden können Leben retten. In Deutschland hat jeder das Recht, zu entscheiden, ob die eigenen Organe postmortal entnommen werden dürfen. Ist nichts anderes festgehalten, können nach dem Tod die nächsten Verwandten entscheiden. Was bewegt Menschen dazu, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden?

Argumente für die Organspende

  • Leben retten: Je mehr Organe zur Verfügung stehen, desto mehr Leben können gerettet werden.
  • Ein Organspender, viele Empfänger: Pro verstorbenem Organspender können bis zu sieben Organe verteilt werden.
  • Dem Tod Sinn verleihen: Viele empfinden den Tod als sinnlos. Die Weitergabe von Organen kann diesem endgültigen Akt einen fortführenden Sinn verleihen.
  • Ausdünnen von illegalem Organhandel: Je mehr legale Organe zur Verfügung stehen, desto weniger greifen verzweifelte Personen auf illegale zurück.
  • Nicht endgültig – Widerruf ist immer möglich: Auch wer im Organspendeausweis die Spendenbereitschaft festhält, kann sich jederzeit wieder dagegen entscheiden.

Bedenken und Ängste 

Die Entscheidung für eine Organspende ist bei vielen Menschen mit Ängsten und Unsicherheiten belegt.

Zum einen halten religiöse Gründe einige Menschen von der Organspende ab. Dabei erachten die beiden großen christlichen Kirchen sowie der Zentralrat der Muslime hierzulande die Organspende als Akt der Solidarität und der Nächstenliebe. Dagegen sehen gläubige Juden den Hirntod nicht als das Ende des Lebens an und gestatten daher die Organentnahme nicht.

Auch die Angst, zu schnell als hirntot diagnostiziert zu werden, hält einige Menschen vom Ausfüllen eines Organspendeausweises ab. Aber: Der Hirntod muss in Deutschland von zwei Ärzten oder Ärztinnen bestätigt werden. Zwischen den beiden Diagnosen müssen mindestens zwölf Stunden Zeit vergangen sein.

Unsicherheiten, ob man überhaupt geeignet ist, bilden weitere Hürden auf dem Weg zur Entscheidung für eine Organspende. So kommt es zum Beispiel vor, dass Menschen denken, sie seien zu alt. Es gibt aber kein Höchstalter – nur ein Mindestalter von 16 Jahren.

Auch Rauchen ist kein grundsätzlicher Ausschlussgrund. Sollten Raucher Organe spenden wollen, können sie das problemlos tun – es muss nur durch eine postmortale Untersuchung sichergestellt sein, dass die Funktion der Organe nicht eingeschränkt ist.

Auch Vorerkrankungen bedeuten nicht zwingend, dass man als Spender oder Spenderin ungeeignet ist. Tatsächlich schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende aus. Dazu gehören AIDS, Tuberkulose und eine aktive Krebserkrankung.
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DAK Fachbereich

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