Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Sollten Sie von einem/einer DAK-Versicherten die Zuzahlung für eine Arzneimittel-Verordnung nicht erhalten haben, obwohl Sie diese gesondert schriftlich angefordert haben, sind wir für die Zahlung an Sie zuständig (§ 43c Abs. 1 SGB V).

Bitte senden Sie in so einem Fall Ihre Rechnung ausschließlich auf dem Postwege an unseren Dienstleister:

GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen
Meißner Straße 197
01445 Radebeul

Von dort erfolgt schnellstmöglich die weitere Bearbeitung.