Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Sollten Sie von einem/einer DAK-Versicherten die Zuzahlung für eine Arzneimittel-Verordnung nicht erhalten haben, obwohl Sie diese gesondert schriftlich angefordert haben, sind wir für die Zahlung an Sie zuständig (§ 43c Abs. 1 SGB V).
Bitte senden Sie in so einem Fall Ihre Rechnung ausschließlich auf dem Postwege an unseren Dienstleister:
GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
Von dort erfolgt schnellstmöglich die weitere Bearbeitung.