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Was gilt, wenn während einer Arbeitsunfähigkeit die Kurzarbeit beginnt?

Liegt bereits im Monat vor dem Beginn der Kurzarbeit Arbeitsunfähigkeit vor, besteht bis zum Beginn der Kurzarbeit zunächst ein Entgeltfortzahlungsanspruch in voller Höhe. Ab Beginn der Kurzarbeit im Betrieb vermindert sich der Entgeltfortzahlungsanspruch entsprechend.

Neben dem verminderten Entgelt zahlt der Arbeitgeber für die Dauer der Entgeltfortzahlung auch den Betrag aus, den der Arbeitnehmer bei Arbeitsfähigkeit als Kurzarbeitergeld erhalten hätte. Dem Arbeitgeber wird dieser Betrag von der Krankenkasse erstattet. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld, wobei sich dieses aus dem vor Beginn des Arbeitsausfalls bezogenen Arbeitsentgelt berechnet.

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