Wie berechnet sich die Umlage U1 und U2 beim Bezug von Kurzarbeitergeld?
Beim Kurzarbeitergeld berechnen sich die Umlage U 1 und U 2 nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt (Ist-Entgelt); das fiktive Arbeitsentgelt findet keine Berücksichtigung.
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