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Kurzarbeitergeld: Was ist das Soll-Entgelt?

Beim Kurzarbeitergeld ist das Soll-Entgelt das Bruttoarbeitsentgelt, das Beschäftigte ohne den Arbeitsausfall in dem Anspruchszeitraum erzielt hätten.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei der Berechnung des Soll-Entgeltes unberücksichtigt.

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