Kurzarbeitergeld: Was ist das Soll-Entgelt?
Beim Kurzarbeitergeld ist das Soll-Entgelt das Bruttoarbeitsentgelt, das Beschäftigte ohne den Arbeitsausfall in dem Anspruchszeitraum erzielt hätten.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei der Berechnung des Soll-Entgeltes unberücksichtigt.
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