Welche Daten dürfen Betriebe mit der eAU abrufen?
Als Krankenkasse dürfen wir Ihnen eine Meldung zusenden, die folgende Daten enthält:
- Name der oder des Beschäftigten
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde
- Kennzeichen, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
- Information, ob es sich eventuell um einen Arbeitsunfall handelt
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