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Welche Daten dürfen Betriebe mit der eAU abrufen?

Als Krankenkasse dürfen wir Ihnen eine Meldung zusenden, die folgende Daten enthält:

  • Name der oder des Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde
  • Kennzeichen, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
  • Information, ob es sich eventuell um einen Arbeitsunfall handelt
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