Wie erfolgt der Datenaustausch bei der eAU?

Als Arbeitgeber können Sie für Ihre Beschäftigten die AU-Daten bei uns abfragen. Die Abfrage bei den Krankenkassen erfolgt über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm. Falls Sie kein solches Programm haben, geht das alternativ auch über das SV-Meldeportal

Die Krankenkasse antwortet dann mit einem Datensatz. Er wird der elektronischen Krankmeldung zugeordnet, die uns die Arztpraxis übermittelt hat. Die Rückmeldung der Arbeitsunfähigkeitszeit an Ihren Betrieb oder der Steuerberatung erfolgt ebenfalls elektronisch.

Sind Mitarbeitende länger krank, werden häufig mehrere ärztliche Bescheinigungen, sogenannte Folgebescheinigungen, der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Diese Folgebescheinigungen müssen nahtlos aneinander anschließen und extra abgefragt werden.

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