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Wie erfolgt der Datenaustausch bei der eAU?

Als Arbeitgeber können Sie für Ihre Beschäftigten die AU-Daten bei uns abfragen. Das geschieht über einen Datensatz. Dieser Datensatz wird der elektronischen Krankmeldung zugeordnet, die uns die Arztpraxis bereits übermittelt hat. Die Rückmeldung der Arbeitsunfähigkeitszeit an Ihren Betrieb oder der Steuerberatung erfolgt ebenfalls elektronisch.

Sind Mitarbeitende länger krank, werden häufig mehrere ärztliche Bescheinigungen, sogenannte Folgebescheinigungen, der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Diese Folgebescheinigungen müssen nahtlos aneinander anschließen und extra abgefragt werden.

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