Wie erfahre ich, ob Beschäftigte Fristen zur Krankmeldung einhalten?
In der Regel sind Beschäftigte ab Tag vier einer Erkrankung verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigen zu lassen. In Ausnahmen fordern Arbeitgebende auch schon am ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung ein. Ob diese Fristen eingehalten wurden, erfahren Sie als Arbeitgeber jetzt mit dem Ausstellungsdatum der Krankmeldung ebenfalls über Ihre Abfrage bei der Krankenkasse.
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Beschäftigte müssen sich auch weiterhin unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber krankmelden.
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