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Pflegekrise: DAK-Gesundheit fordert kurzfristige Rückzahlung der Coronahilfen

  • Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an Pflegekassen muss im Bundeshaushalt 2025 und 2026 eingeplant werden 

  • DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert Bundesregierung zum Handeln auf: „Den Worten müssen jetzt Taten folgen.“

 

Hamburg, 17. Juni 2025. Die DAK-Gesundheit fordert von der Bundesregierung die kurzfristige Rückzahlung der von den Pflegekassen in Milliardenhöhe geleisteten Coronahilfen. Bereits im September 2024 hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit belegt, dass die Zahlungen während der Corona-Pandemie aus Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung rechtswidrig waren. DAK-Vorstandschef Andreas Storm hat die Dringlichkeit der Rückzahlung mehrfach deutlich gemacht. Fließen die 5,2 Milliarden Euro nicht kurzfristig zurück an die Pflegekassen, droht eine erneute Beitragserhöhung. Storm appelliert an die Bundesregierung, die Mittel in der kommenden Woche entsprechend im Bundeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 einzuplanen und die Rückzahlung umzusetzen. 

„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat in mehreren Interviews auf die akute Finanznot in der sozialen Pflegeversicherung hingewiesen und Gegenmaßnahmen angekündigt“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Unter anderem wurde die Rückzahlung der Coronahilfen an die Pflegekassen in Aussicht gestellt. Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen.“ Der Vorstandsvorsitzende fordert, dass die notwendigen Mittel in Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro von der Bundesregierung in der kommenden Woche im Haushaltsbeschluss für 2025 und 2026 berücksichtigt werden. Ohne diese Finanzmittel wäre anderenfalls spätestens zum Jahreswechsel 2026 eine Beitragserhöhung um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte unvermeidlich. Ferner stünden aktuell schon weitere Pflegekassen an der Schwelle zur Beantragung von Finanzhilfen. „Um einen Kollaps zu verhindern, muss jetzt gehandelt werden“, so Storm. 

Der Bund hatte die Pflegekassen im Jahr 2020 gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Rahmen der Pandemiebewältigung an anspruchsberechtigte Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert werden mussten diese Maßnahmen vornehmlich aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung – und damit in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen. Diese unterliegen allerdings einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu gewährleisten. In ihrem Gutachten für die DAK-Gesundheit kam die Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix (Universität Hamburg) deshalb 2024 zu dem Schluss, dass der Zugriff auf diese Beitragsgelder während der Pandemie nicht zulässig war.  

„Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es einen unerlaubten Rückgriff auf Beitragsgelder, der nicht nur angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) teilt diese Bewertung der DAK-Gesundheit. Er unterstützt deshalb anlässlich des heutigen GKV-Tages zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung die Forderung nach einer sofortigen Rückzahlung der Milliardenbeiträge. Darüber hinaus plädiert er für eine umfassende Finanz- und Strukturreform, um den Herausforderungen im Pflegesystem langfristig und nachhaltig zu begegnen. Storm: „Mithilfe der Rückzahlung würden wir auch Zeit gewinnen, damit die Bund-Länder-Kommission die große Pflegereform planen und umsetzen kann.“

Die DAK-Gesundheit ist mit gut 5,5 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse und Pflegekasse Deutschlands. Angebote zum Thema Pflege unter Pflege: Tipps und Leistungen (dak.de)

 

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((Copyright: DAK-Gesundheit)

 

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Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher & Leiter Unternehmenskommunikation

Themen: Vorstands-Kommunikation und Interviewanfragen, Gesundheits- und Pflegepolitik sowie Kinder- und Jugendgesundheit 

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