DAK-Gesundheit vereinfacht Registrierung für ePA-App

Neues ePass-Verfahren: Krankenkasse bietet sichere Anmelde-Option für digitale Angebote
Identitätscheck bequem von zu Hause mit dem Smartphone
Zusätzliche Identifikationsmethode durch Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Hamburg, 26. März 2026. Die DAK-Gesundheit vereinfacht den Zugang zu ihren digitalen Angeboten wie der „ePA für alle“ deutlich: Mit dem neuen ePass-Verfahren des Anbieters Nect steht ab sofort eine zusätzliche Identifikationsmethode für die DAK App und die DAK ePA-App zur Verfügung. Diese gestaltet den Registrierungsprozess für Versicherte einfacher. Dank der neuen Anmelde-Option genügt ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein Aufenthaltstitel, damit der Prozess bequem von zu Hause aus am Smartphone durchgeführt werden kann. Dabei werden weiterhin die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt.
„Durch das neue ePass-Verfahren erweitern wir unsere bestehenden Identifikationsmethoden um eine besonders niedrigschwellige Lösung, die gleichzeitig höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht“, sagt Helmut Gerhards, Chief Digital Officer der DAK-Gesundheit „So erleichtern wir unseren Versicherten den Zugang zu unseren digitalen Angeboten wie der ‚ePA für alle‘ spürbar.“
Schnell, ortsunabhängig, ohne PIN
Für die Nutzung digitaler Angebote wie der DAK App oder der DAK ePA-App ist eine eindeutige Identifikation der Nutzerin oder des Nutzers erforderlich, um den höchsten Datenschutz- und Sicherheitsansprüchen an die Dienste gerecht zu werden. Diese war bisher häufig mit zusätzlichem Aufwand verbunden, etwa durch den Besuch einer Postfiliale, eines Bürgeramts oder eines DAK-Servicezentrums. Das ePass-Verfahren von Nect vereinfacht diesen Prozess nun deutlich: Die Identifikation kann vollständig digital erfolgen – schnell, ortsunabhängig und ohne PIN für Personalausweis oder Versichertenkarte.
Identifikation per Smartphone
Nach Download der Identifikations-App wird das Ausweisdokument per Videoscan und NFC-Funktion des Smartphones verifiziert. Anschließend wird per Selfie-Video ein Abgleich mit dem Nutzer oder der Nutzerin durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses können die digitalen DAK-Angebote dann direkt genutzt werden. Es ist dabei keine vorherige Aktivierung oder PIN erforderlich wie bei den bisherigen Verfahren. Wichtig ist, dass alle Dokumente digital einlesbar sind.
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Rüdiger Scharf
Chef-Pressesprecher & Leiter Unternehmenskommunikation
Themen: Vorstands-Kommunikation und Interviewanfragen, Gesundheits- und Pflegepolitik sowie Kinder- und Jugendgesundheit
