Armutsfalle Pflege: DAK-Studie zeigt Rekordwerte bei der Sozialhilfequote in Heimen

Historischer Höchststand: 2026 benötigen bereits 37 Prozent der Menschen in Pflegeheimen Sozialhilfeleistungen
Pflegeexperte Prof. Heinz Rothgang erwartet ohne Reform bis 2035 weiteren Anstieg auf knapp 43 Prozent
DAK-Chef Storm fordert neue Pflegefinanzierung: faire Lastenverteilung durch Beiträge, Eigenanteile und Steuern
Hamburg, 5. März 2026. Armutsfalle Pflege: Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreicht 2026 den neuen Höchstwert von 37 Prozent. Ohne Reformen könnten die Belastungen der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent ansteigen. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Laut Sonderanalyse könnte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den nächsten neun Jahren um 15 Prozent auf 356.000 Betroffene erhöhen. Die Sonderanalyse untersucht auch die Effekte der bisherigen Kostendämpfung durch gestaffelte Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) sowie aktuelle Reformvorschläge wie einen jährlichen Inflationsausgleich oder die Deckelung von Heimkosten. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnt angesichts der aktuellen Prognosen vor einem Pflegekollaps und fordert von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.
„Die stationäre Pflege wird für immer mehr Menschen zur konkreten Armutsfalle“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Mit einer Sozialhilfequote von aktuell 37 Prozent sind wir am Limit. Einen weiteren Anstieg dürfen wir nicht zulassen. Das Vertrauen in die soziale Pflegeversicherung schwindet und es droht ein Pflegekollaps. Die Begrenzung der Eigenanteile in den Heimen muss Teil einer großen Pflegereform werden. Wir brauchen einen neuen Finanzierungsmix. Das Ziel muss eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Steuerzahlenden sein.“
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde im Jahr 1994 auch deshalb eingeführt, um pflegebedingte Verarmung zu vermeiden und den Bezug von Hilfe zur Pflege (HzP) in Pflegeheimen wieder zum Ausnahmefall zu machen. Wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben habe, sollte wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen, so die konkrete Zielstellung des Gesetzgebers.
Derzeit fast 309.000 Empfänger von Sozialhilfe in Pflegeheimen
Laut DAK-Studie erreicht die sogenannte Sozialhilfequote in Pflegeheimen trotz bereits erfolgter Reformen zur Kostendämpfung in diesem Jahr einen historischen Höchststand. 2026 liegt die HzP-Quote mit 37 Prozent bei einem Rekordwert. Nach den Berechnungen von Prof. Rothgang steigt die Zahl der Sozialhilfeempfänger nach geltendem Recht im Jahr 2032 auf eine Quote von 40,4 Prozent weiter an und steuert bis 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent zu. „Damit verpasst die Pflegeversicherung ihre eigenen Ziele nachdrücklich“, heißt es in der Analyse. Nach Hochrechnungen der DAK-Gesundheit könnte die Zahl der Menschen, die in Pflegeheimen Sozialhilfe beziehen, in den kommenden neun Jahren um 15 Prozent von aktuell 309.000 auf dann bis zu 356.000 Betroffene ansteigen.
Storm: Wegfall der Leistungszuschläge hätte katastrophale Effekte
Auch zu der vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderten Reduzierung von Leistungszuschlägen nach § 43c SGB XI kommt die Rothgang-Analyse zu einem ernüchternden Befund. Trotz der erheblichen Mehrkosten habe dieses Instrument einen stark „dämpfenden Einfluss“ auf die Hilfe zur Pflege in Heimen bewirkt. Ohne dieses Instrument läge die Sozialhilfequote aktuell bereits bei 45 Prozent und würde bis 2032 auf über 50 Prozent steigen. „Eine Streichung oder deutliche Reduzierung der Leistungszuschläge ohne einen zumindest gleichwertigen Ersatz führt in Bezug auf die Sozialhilfequote somit zu katastrophalen Effekten“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm.
Regelhafte Dynamisierung reicht zur Entlastung nicht aus
Kritisch bewertet die Sonderanalyse von Prof. Rothgang auch aktuelle Vorschläge zur regelhaften Dynamisierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte kürzlich in einem Zeitungsinterview vorgeschlagen, dass Pflegeleistungen jährlich im Gleichklang mit der Inflationsrate steigen sollten. „Die Dynamisierungsszenarien sind allesamt ungeeignet zur Begrenzung der HzP-Quote“, heißt es in dem Bericht. Den Berechnungen zufolge ergäbe sich bei einer jährlichen Leistungsdynamisierung anhand der allgemeinen Lohnentwicklung für 2035 eine Sozialhilfequote von 42,1 Prozent, bei einer jährlichen Dynamisierung gemäß der Inflationsentwicklung sogar von 42,9 Prozent.. Damit könne die Leistungsdynamisierung die im Koalitionsvertrag von Union und SPD „vorgegebene Zielsetzung nicht erreichen“, so das Fazit in dem Bericht.
„Pflegedeckel“ als wirksames Mittel mit hohen Zusatzkosten
Dagegen werden Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen als wirksames Instrument gegen Altersarmut und eine steigende Zahl von Sozialhilfeempfängern bewertet. „Die Deckelszenarien begrenzen die HzP-Quote und führen diese sogar zurück“, so das Gutachten. Das Team von Prof. Rothgang berechnete unter anderem die Auswirkungen, wenn die pflegebedingten Eigenanteile durch einen „Pflegedeckel“ auf einen Höchstbetrag von 1.000 oder 1.200 Euro im Monat begrenzt würden. Laut Sonderanalyse würde die Sozialhilfequote dann auch im Jahr 2035 in den unterschiedlichen Szenarien nur zwischen 32 und 37 Prozent liegen. Alle Quoten lägen im Jahr 2035 unterhalb des für 2026 errechneten Wertes.
Im Vergleich der aktuell diskutierten Maßnahmen sind „nur die Deckelvarianten in der Lage, die Zielsetzung einer Begrenzung der Eigenanteile und der Sozialhilfequote zu realisieren“, heißt es im abschließenden Ergebnisbericht. Allerdings führten die Deckelvarianten im Vergleich zu den Basisszenarien zu deutlich höheren Ausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung. Solle dies nicht zu Beitragssteigerungen führen, müssten der Sozialen Pflegeversicherung weitere Steuermittel zugeführt werden. Laut Sonderanalyse würde zum Beispiel ein Pflegedeckel von 1.200 Euro monatlich bereits 2027 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro führen, die bis zum Jahr 2035 auf 8,6 Milliarden Euro ansteigen würden. Allein 2027 würde die Umsetzung einer wirksamen Deckelvariante einen Beitragssatzanstieg von mindestens 0,1 Prozentpunkten in der Sozialen Pflegeversicherung bedeuten, der bis 2035 auf weitere 0,4 Beitragspunkte anwachsen würde.
„Gegen die prekäre Struktur- und Finanzdynamik in der Pflegeversicherung hilft kein Stückwerk, sondern nur noch eine nachhaltige große Pflegereform“, sagt DAK-Vorstandschef Storm. „Es ist Zeit zum Handeln.“
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Rüdiger Scharf
Chef-Pressesprecher & Leiter Unternehmenskommunikation
Themen: Vorstands-Kommunikation und Interviewanfragen, Gesundheits- und Pflegepolitik sowie Kinder- und Jugendgesundheit
