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DAK-Gesundheit macht Digitalisierung sicherer

Hamburg, 19. Dezember 2023. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird sicherer. Ab dem 1. Januar 2024 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine sogenannte GesundheitsID anzubieten. Deren Nutzung ist freiwillig. Diese digitale Identität kann zur Nutzung vieler verschiedener digitaler Gesundheitsangebote genutzt werden, ohne sich jedes einzelne Mal neu identifizieren zu müssen. Die DAK-Gesundheit macht die Anmeldung zu elektronischer Patientenakte (ePA), zur DAK-App und anderen digitalen Angeboten damit nun noch sicherer. DAK-Kundinnen und Kunden nutzen bereits seit Juli 2022 die Vorteile durch die DAK-ID. Diese wurde nun erfolgreich zertifiziert

Digitale Angebote im Gesundheitswesen wie die elektronische Patientenakte bieten viele Vorteile. Sie enthalten aber auch sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. DAK-Gesundheit bietet Ihren Versicherten seit Juli 2022 die DAK-ID zur sicheren Identifizierung an. Diese wurde nun im Rahmen der Einführung der GesundheitsID zertifiziert und weiter verbessert. „Wir freuen uns, mit der DAK-ID bereits im letzten Jahr die Voraussetzungen für die GesundheitsID geschaffen zu haben. Die erfolgreiche Zertifizierung bestätigt uns darin, frühzeitig die Grundlagen einer sicheren und komfortablen Möglichkeit der digitalen Teilhabe für unsere Versicherten gelegt zu haben“, sagt Micha Martinet, Bereichsleiter digitales Providermanagement der DAK-Gesundheit. DAK-Versicherte können damit bereits seit längerer Zeit mit einem Benutzerkonto viele unterschiedliche digitale Services nutzen, zum Beispiel den geschützten Website-Bereich ‚Meine DAK‘ oder die DAK ePA-App. „So muss sich niemand mehr unterschiedliche Passwörter merken und neue digitale Services können einfacher freigeschaltet werden“, sagt Micha Martinet. Da Gesundheitsdaten sehr sensibel sind, ist im Rahmen der Anlage einer DAK-ID eine einmalige Identifikation notwendig. Dafür bietet die DAK-Gesundheit je nach Bedarf unterschiedliche Möglichkeiten an. Das verbindet Sicherheit mit Bedienkomfort.

Verschiedene Verfahren zur Identifikation
Die DAK-ID erleichtert den sicheren Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen, indem sie nur einmal angelegt werden muss – danach können sich die Versicherten der DAK-Gesundheit mit ihrer Krankenversicherungsnummer, einem selbstgewählten Passwort und einem sechsstelligen Code an unterschiedlichen Anwendungen anmelden. Um sie zu bekommen, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer zweifelsfrei identifizieren, beispielsweise durch die Kombination aus elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und PIN, dem elektronischen Personalausweis mit PIN oder dem persönlichen Erscheinen in einem DAK-Servicezentrum.

Verpflichtende digitale Identität
Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine digitale Identität anzubieten, eine sogenannte GesundheitsID.  Die Nutzung ist freiwillig. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass die digitale Identität auch genutzt werden kann, um sich gegenüber Arztpraxen auszuweisen. Damit wäre sie ein vollwertiger Ersatz für die Gesundheitskarte. Die Spezifikationen, nach denen sich alle Krankenkassen richten müssen, werden von der gematik GmbH erstellt. Sie ist auch für die Zertifizierungen der GesundheitsID zuständig. Darüber hinaus ist sie für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur (TI) verantwortlich.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,5 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland und setzt sich aktiv für die Digitalisierung in Gesundheitswesen ein. Mehr Infos zur DAK-ID gibt es auf www.dak.de/dak-id

Texte zum Download

Ihr Kontakt

Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher & Leiter Unternehmenskommunikation

Aktualisiert am:
040 2364855 9411

Oder per E-Mail an presse@dak.de