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Präqualifizierung – Alles, was Sie wissen sollten

Bild: Frau mittleren Alters sitzt im Büro am Laptop und hat Akten neben sich.
Ihre Eignung als Leistungserbringer weisen Sie mit der Präqualifizierung nach § 126 SGB V nach. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Präqualifizierung auch für Pflegehilfsmittel erforderlich. Hier finden Sie die dazugehörigen Unterlagen: Externer Linkwww.gkv-spitzenverband.de.

Was ist eine Präqualifizierung?

Durch die Präqualifizierung erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen zum Abschluss von Hilfsmittelverträgen. Das kostenpflichtige Prüfverfahren wird bei den Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) beantragt und durchgeführt. Die Präqualifizierung ist zwingende Voraussetzung zum Abschluss eines Vertrags nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V. Sie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

Bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen ist ihre Präqualifizierungsstelle verpflichtet, innerhalb von acht Wochen über ihren Antrag zu entscheiden.

Weitere Informationen zur Präqualifizierung erhalten Sie auf dieser Seite vom Externer LinkGKV-Spitzenverband.

Was geschieht, wenn Sie keine Präqualifizierung nachweisen?

Der Nachweis muss von der Präqualifizierungsstelle innerhalb von einer Woche nach Ausstellen der Präqualifizierungs-Urkunde elektronisch an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden. Dieser verteilt die Präqualifizierungsdaten dann an die einzelnen Krankenkassen. Die Datenübermittlung kann bis zu drei Wochen dauern.

Bei fehlender Präqualifizierung werden Kostenvoranschläge seit dem 1. Juni 2017 nur noch unter dem Vorbehalt genehmigt, dass spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung die notwendige Präqualifizierung vorliegt. Liegt zu diesem Zeitpunkt keine Präqualifizierung vor, können wir die Versorgung nicht bezahlen.

Die DAK-Gesundheit ist bestrebt, die von Ihnen erbrachten Leistungen selbstverständlich vertragsgemäß zu vergüten. Um Rechnungsabsetzungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen zu kontrollieren, ob

  • Sie für alle Versorgungsbereiche Ihres Unternehmens und Ihrer Filialen präqualifiziert sind,
  • durch die Fortschreibung der PQ-Kriterien eine Verschiebung der Hilfsmittel in einen anderen PQ-Bereich erfolgt ist und eine Nachpräqualifizierung notwendig ist,
  • die Kostenvoranschläge und Abrechnungen mit dem richtigen Institutionskennzeichen eingereicht wurden.
Sofern auf Ihrem Zertifikat (bisher Präqualifizierungsurkunde) die von der DAK-Gesundheit als fehlend gemeldeten PQ-Bereiche enthalten sind, liegt ein Fehler in der Datenübertragung vor. Bitte nehmen Sie dann umgehend Kontakt mit Ihrer PQ-Stelle oder der DAK-Gesundheit auf.

Weitere Fragen und Antworten

Muss ich der DAK-Gesundheit meine Präqualifizierungsurkunde zusenden?

Nein, der Nachweis der Präqualifizierung erfolgt über den Datenaustausch. Ihre Präqualifizierungsstelle meldet die PQ-Bereiche an den GKV-Spitzenverband und dieser verteilt sie dann an alle Krankenkassen.

Wie kann ich feststellen, ob meine Präqualifizierung fehlt?

Sie erhalten für jeden eingereichten Kostenvoranschlag eine Hinweismeldung. Dann können Sie genau erkennen, welcher PQ-Bereich fehlt.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Modul „Verträge“ unter Externer Linkwww.mip-ekv.de im Register „Vertragspartner“ Ihre IK auszuwählen und dann in der Navigation auf der linken Seite über den Bereich „Präqualifizierung“ Ihre Daten einzusehen.

Wieso erhalte ich den Hinweis auf die fehlende Präqualifizierung, obwohl ich für alle Bereiche präqualifiziert bin?

Die Präqualifizierung muss für jede einzelne IK ausgesprochen worden sein. Sie können kontrollieren, ob der Kostenvoranschlag mit der richtigen IK eingereicht wurde. Ist die IK korrekt und Sie erhalten trotzdem dem Hinweis, wenden Sie sich bitte an Ihre Präqualifizierungsstelle. Diese muss kontrollieren, ob alle PQ-Bereiche im Datenaustauschverfahren an den GKV-Spitzenverband gemeldet wurden.

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