Hinweis zur Versorgung mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten folgende Hinweise, die seit dem 15. Oktober 2020 gelten:
Zum 15.10.2020 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten.
Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:
- Anhang 1 Eigenerklärung Gleichwertigkeit
 - Anhang 2 Produktauswahl
 - Anhang 3 Einweisungskonzepte
 - Anhang 4 Versandunternehmen
 - Anhang 6 Feedbackbogen (optional)
 - Anhang X Chatberatung (optional)
 - Anhang X Videoberatung (optional)
 
Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei.
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