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Hinweis zur Versorgung mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten

Bild: Frau nutzt ein Iontopheresegerät und hat dazu die Hände auf zwei Gittern platziert.

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten folgende Hinweise, die seit dem 15. Oktober 2020 gelten:

Zum 15.10.2020 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten.

Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:

  • Anhang 1 Eigenerklärung Gleichwertigkeit
  • Anhang 2 Produktauswahl
  • Anhang 3 Einweisungskonzepte
  • Anhang 4 Versandunternehmen
  • Anhang 6 Feedbackbogen (optional)
  • Anhang X Chatberatung (optional)
  • Anhang X Videoberatung (optional)

Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei.

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