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Gefälschte Rezepte – wie erkenne ich sie und wie verhalte ich mich?

Bild: Kunde gibt Rezept an Apothekerin

Bei bestimmten Arzneimitteln ist bekanntermaßen das Missbrauchsrisiko recht hoch und zur Beschaffung dieser kommt es immer häufiger zu Rezeptfälschungen.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht muss das pharmazeutische Personal Rezepte auf  Richtigkeit prüfen, wozu auch das Erkennen von Rezeptfälschungen zählt. Inzwischen werden die Rezepte leider immer sachkundiger gefälscht.

Wichtige Hinweise

Ein gefälschtes Rezept (Kassen- oder Privatrezept) darf nicht beliefert werden, da es keine gültige Verordnung ist. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen der Apothekerkammern und Landesapothekerverbände. Diese stellen auch Formulare zur Meldung von Rezeptfälschungen an die Polizei zur Verfügung und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Wurde das Rezept dennoch beliefert, darf es nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden, eine Retaxation dieses Beleges ist möglich. Die vertraglichen Regelungen finden Sie in § 7 Abs. 7 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V und in § 5 Abs. 1 Satz 6 des Arzneiversorgungsvertrages.

Der überwiegende Teil der ärztlichen Verordnungen erfolgt inzwischen über die Ausstellung eines E-Rezeptes. Bitte prüfen Sie deshalb die Vorlage aller Muster-16 – Verordnungen besonders sorgfältig. Klären Sie Unstimmigkeiten, lückenhafte Informationen und Zweifel an der Korrektheit der Verordnung unbedingt durch eine Kontaktaufnahme mit der auf dem Rezept aufgeführten Arztpraxis vor der Arzneimittelabgabe.  Berücksichtigen Sie zur Kontaktaufnahme neben einem Telefonat auch die Option über KIM oder TIM. 

Um im konkreten Fall einen erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten, ist bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch die Abgabe des Arzneimittels zu verweigern.

Doch wie erkennt man Rezeptfälschungen im Apothekenalltag? Dies möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Welche Arzneimittel sind häufig von Rezeptfälschungen betroffen?

Abgesehen von bereits bekannten „typischen“ Arzneimittelgruppen, sind seit längerer Zeit insbesondere die GLP-1 Agonisten oder „Abnehmspritzen“ Mounjaro und Ozempic sowie das Wachstumshormon Somatropin von Fälschungen betroffen. Mehrfach wurden in Apotheken auch gefälschte Rezepte über Krebsmedikamente entdeckt. Für den Betrug werden mehrheitlich echte Rezeptformulare verwendet, sogar gestohlene BtM-Formulare werden genutzt.

Hier eine Übersicht der Wirkstoffe, die besonders häufig auf gefälschten Rezepten zu finden sind:

  • Schmerzmittel: Buprenorphin, Dihydrocodein (DHC, Hydrocodon), Fentanyl, Hydrocodon, Hydromorphon, Morphin, Oxycodon, Pregabalin, Tramadol, Tilidin
  • Dopingmittel: Anastrozol, Clomifen, Clenbuterol, Exemestan, Genotropin, Norditropin, Somatropin, Testosteron, Tamoxifen
  • Benzodiazepine: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Diazepam, Zopiclon, Zolpidem
  • Psychopharmaka/Antidepressiva: Amitriptylin, Citalopram, Fluoxetin, Haloperidol, Risperidon
  • Dopaminagonist: Pramipexol
  • Antidiabetika: Dulaglutid, Semaglutid, Tirzepatid
  • Anästhetikum: Ketamin
  • Antineoplastische oder immunmodulierende Mittel: Peginterferon alfa-2a, Lenvatinib, Enzalutamid, Trifluridin-Kombination

Bei diesem Arzneimittel sollte immer äußerste Vorsicht geboten sein, insbesondere dann, wenn Ihnen der Kunde und der Arzt vollkommen unbekannt sind. Bitte beachten Sie mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit, dass eine Abgabe nur dann erfolgen darf, wenn eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Verordnung vorgelegt wird und ggf. vorhandene Bedenken vor der Abgabe ausgeräumt werden konnten. 

Wie kann ich gefälschte Rezepte erkennen?

Folgende Merkmale sprechen für ein gefälschtes Rezept:

  • die Betriebsstättennummer (BSNR) rechts unten im weißen Codierfeld stimmt nicht mit den Angaben im entsprechenden Druckfeld und Arztstempel überein
  • Geburtsjahr ist vierstellig
  • zu kurze oder zu lange EKVNR
  • Rechtschreib- und/oder Formfehler
  • verschiedene Schriftarten und Schriftgrößen
  • Schreibfehler in allen Feldern (Namen von Orten, Kostenträger, Arzneimittel, Darreichungsform etc. sowie unplausible Angaben im Arztstempel)
  • Fehlende, falsche oder ungewöhnliche Dosierangaben
  • unübliche Begriffe
  • Einlösen des Rezeptes am Mittwochnachmittag/ Freitag oder Samstag, so dass Arztpraxen üblicherweise nicht für Rückfragen zu erreichen sind,
  • kein originales Rezeptpapier
  • Verordnung auf Muster 16-Rezept in Papierform, obwohl Wirkstoff nicht der BtMVV unterliegt
  • große räumliche Distanz zwischen Arzt, Patient und/ oder Apotheke

Zur Beurteilung achten Sie auf die Gesamtumstände bei der Rezepteinlösung:
Ist Ihnen die Person bekannt, die das Rezept vorlegt?
Werden durch Unbekannte verschreibungspflichtige Arzneimittel telefonisch vorbestellt?
Erfolgt die Abholung kurz vor Feierabend in Eile? 

Was mache ich, wenn ich vermute ein gefälschtes Rezept vorliegen zu haben?

Wurde in der Apotheke ein auffälliges Rezept vorgelegt, empfiehlt es sich zunächst, den laut Stempel ausstellenden Arzt telefonisch zu kontaktieren, um die Richtigkeit des Rezeptes abzuklären. Bestätigt sich der Verdacht der Rezeptfälschung ist die Belieferung zu verweigern. Zu Verhaltenshinweisen bei einem Verdacht auf ein gefälschtes Rezept informiert sie auch Ihre zuständige Apothekerkammer.

Aktualisiert am:
15.08.2025

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