Bei Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 1300 Euro. Eine Anstellung im Übergangsbereich ist sozialversicherungspflichtig. Der Beitrag für den Arbeitnehmer berechnet sich bei Midijobs aber nicht anhand des tatsächlichen Arbeitsentgelts (AE), sondern von einem geringeren Betrag aus. Dieser wird über eine Formel berechnet, der der Faktor F zugrunde liegt: ab 1. Januar 2021 beträgt er 0,7509 (2020: 0,7547). Der Arbeitnehmer soll im Niedriglohnbereich so vor zu hohen Beiträgen geschützt werden.
Formel für die Berechnung beitragspflichtigen Arbeitsentgelts im Übergangsbereich
Bei Arbeitnehmern, die gegen ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereiches beschäftigt sind, findet als beitragspflichtige Einnahme der Betrag Berücksichtigung, der sich aus folgender Formel ergibt:
F x 450 + ((1300 / (1300 – 450)) – (450 / (1300 – 450)) x F) x (AE – 450)
Der Faktor F
Der Wert des Faktor F ergibt sich, wenn die Pauschalabgabe bei geringfügiger Beschäftigung in Höhe von 39,95 v.H. durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, dividiert wird.
Der Faktor F beträgt ab dem 1. Januar 2021: 0,7509.
Vereinfachte Berechnungsformel für den Übergangsbereich
Die vereinfachte Formel für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen lautet ab 1. Januar 2021 :
1,131876471 x tats. Arbeitsentgelt minus 171,439411765