Soll ein Pflichtpraktikum vor oder nach dem Studium absolviert werden, dann ist der Praktikant in der Regel noch nicht immatrikuliert oder kein ordentlicher Student mehr.
Ob der Praktikant in der Zeit kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, hängt davon ab, ob er ein Entgelt erhält oder nicht:
- Praktikanten mit Arbeitsentgelt sind als "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte" kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
- Erhält ein Praktikant kein Arbeitsentgelt, führen Sie keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Praktikanten unterliegen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung unabhängig vom Entgelt der Versicherungspflicht als "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte". Sollte Ihr Vor- oder Nachpraktikant kein Arbeitsentgelt erhalten, berechnen sich die Beträge nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße.
Geringverdienergrenze bei Praktikanten
Die Geringverdienergrenze liegt beim vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum bei 325 Euro. Das heißt, Sie als Arbeitgeber tragen die Sozialversicherungsbeiträge alleine, wenn das monatliche Entgelt diesen Betrag nicht übersteigt. Das gilt auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, wenn der Praktikant gar kein Entgelt von Ihnen erhält.
Beträgt das monatliche Entgelt mehr als 325 Euro, teilen Sie sich die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zur Hälfte mit dem Praktikanten. Den Zuschlag von 0,25 Prozent, der bei kinderlosen Versicherten über 23 Jahre anfällt, übernimmt der Praktikant selber.
Gilt das Vor- oder Nachpraktikum als geringfügige Beschäftigung?
Vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika sind Beschäftigungen im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung. Daher sind sie versicherungsrechtlich, nicht als geringfügige Beschäftigung zu bewerten, auch wenn das monatliche Entgelt bis zu 450 Euro beträgt. Es gilt Sozialversicherungspflicht.
Wenn der Student neben dem Praktikum geringfügig angestellt ist, sind für diese Beschäftigung Pauschalbeiträge zur Pflege- und Krankenversicherung zu entrichten, ohne dass das Arbeitsentgelt mit dem vom Praktikum zusammengerechnet wird.