Was wird in der ePA gespeichert?
Medizinische Einrichtungen stellen Informationen rund um Ihre Gesundheit in der ePA ein, wenn diese aus einer aktuellen Behandlung stammen, elektronisch erfasst werden und Sie dem nicht widersprochen haben.
Das sind unter anderem:
- Befunde und Diagnosen
- Arztbriefe und Krankenhausberichte
- Laborergebnisse
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik (z. B. Röntgenberichte)
- Daten zum E-Rezept (mit Dosierangaben)
- Wenn Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis dazu technisch bereits in der Lage ist: Informationen zu Impfungen (eImpfpass) und dem Zahn-Bonus (eBonusheft).
Hinweis zum eZahnbonusheft
Ihr Zahnarzt reicht den Antrag auf Zahnersatz bei der DAK-Gesundheit ein. Anschließend teilt Ihnen die DAK-Gesundheit die Höhe des Zuschusses mit.
Sollte Ihr Bonusanspruch dabei noch nicht oder nicht vollständig berücksichtigt worden sein, können Sie das Zahnbonusheft nachreichen. Da die DAK-Gesundheit nicht auf die Inhalte Ihrer ePA zugreifen kann, reichen Sie in diesem Fall bitte einen Ausdruck Ihres eZahnbonusheftes ein. Alternativ können Sie auch die Papier-Ausgabe Ihres Bonusheftes hochladen oder per Post an uns senden.
Aktualisiert am:

Mit der DAK ePA-App können Sie alle Inhalte Ihrer ePA sehen und verwalten.