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Ihre Stimme ist gefragt

Bei der Sozialwahl 2023 wurde das Parlament der DAK-Gesundheit gewählt.

Die 4,6 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der DAK-Gesundheit bestimmten bei der Sozialwahl, wer in Zukunft für sie im Verwaltungsrat sitzt, um dort die Entscheidungen zu treffen. Die DAK-Gesundheit ist selbstverwaltet. Das heißt, die Mitglieder und ihre Arbeitgeber haben ihr eigenes Parlament, das darüber bestimmt, wie die Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich gestaltet sein soll. Für die 28 Sitze der Versichertenseite durften alle wählen, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet hatten – vorausgesetzt, sie besaßen eine eigene Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Wer über seinen Ehepartner, seine Ehepartnerin oder ein Elternteil familienversichert war, konnte nicht mitentscheiden.

Eine Infografik, die die Aufgaben des Verwaltungsrats der DAK-Gesundheit erklärt


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