Ihre Stimme ist gefragt
Bei der Sozialwahl 2023 wurde das Parlament der DAK-Gesundheit gewählt.
Die 4,6 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der DAK-Gesundheit bestimmten bei der Sozialwahl, wer in Zukunft für sie im Verwaltungsrat sitzt, um dort die Entscheidungen zu treffen. Die DAK-Gesundheit ist selbstverwaltet. Das heißt, die Mitglieder und ihre Arbeitgeber haben ihr eigenes Parlament, das darüber bestimmt, wie die Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich gestaltet sein soll. Für die 28 Sitze der Versichertenseite durften alle wählen, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet hatten – vorausgesetzt, sie besaßen eine eigene Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Wer über seinen Ehepartner, seine Ehepartnerin oder ein Elternteil familienversichert war, konnte nicht mitentscheiden.