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Sozialwahl 2023: Abstimmen per Klick

Sozialwahl 2023: Bei dieser Wahl können Wahlberechtigte erstmals auch per Online-Wahl abstimmen

Alternativ zur Briefwahl können Sie bei der Sozialwahl 2023 Ihre Stimme auch erstmals online abgeben. Sie entscheiden selbst, ob Sie per Briefwahl oder Online-Wahl wählen möchten. Für die Online-Wahl benötigen Sie lediglich einen funktionierenden Internetzugang.

Die Sozialwahl findet erstmals auch als Online-Wahl statt

Die Sozialwahl ist traditionell eine reine Briefwahl. Dass in diesem Jahr auch online per Klick abgestimmt werden kann, ist ein Novum und das Ergebnis jahrelanger Arbeit. Nötig dafür war neben einer engen Zusammenarbeit der Ersatzkassen, dass der Deutsche Bundestag in der vergangenen Wahlperiode eine Gesetzesänderung im fünften Sozialgesetzbuch verabschiedet hat. Darin wird geregelt, dass bei der Sozialwahl 2023 als Modellprojekt erstmals auch online gewählt werden kann. Eine Arbeitsgemeinschaft aus 15 Krankenkassen konnte alle rechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen für eine Online-Wahl umsetzen und ein sicheres Verfahren entwickeln.

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Höchster Stand der IT-Sicherheit

Es ist entscheidend für die Stimmabgabe übers Internet, dass alle sicherheitsrelevanten Vorgaben erfüllt sind. In einer europaweiten Ausschreibung wurden Dienstleister gefunden, die dies sicherstellen und umsetzen konnten. Zum Einsatz kommt eine Software, die sich bereits bei mehreren Parlamentswahlen in Estland bewährt hat und eigens für die Sozialwahl 2023 angepasst wurde. Jede an der Online-Wahl teilnehmende Kasse erhält ihr eigenes System, das unabhängig von den anderen ist. Es erfüllt alle technischen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist zudem barrierefrei. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt gespeichert, sodass kein Rückschluss auf die Wählenden möglich ist. Damit werden alle Wahlgrundsätze erfüllt.

Größte Online-Wahl

„Die Online-Wahl macht die Wahl transparenter als je zuvor. Wir wollen damit auch jüngere Menschen zum Wählen ermuntern und eine höhere Wahlbeteiligung als bisher erreichen“, erklärt Holger Schlicht, DAK-Verwaltungsratsreferent und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Online-Wahlen 2023 die Hintergründe. „Mit 22 Millionen Wahlberechtigten allein bei den Ersatzkassen geht es um die bisher größte deutsche Online-Wahl. Das Modellprojekt ist ein bedeutendes Signal, dass Deutschland Digitalisierung will.“

So funktioniert die Online-Wahl 

Zugang und Anmeldung

Zugang zur Online-Wahlplattform erhalten Sie über dak.online-sozialwahl2023.de

Vor der Abgabe der Stimme müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Sie können zwischen zwei Verfahren wählen:

  1. Anmeldung mit Wahlkennzeichen, Versichertennummer und Kennnummer. Diese finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte oder dem Wahlbriefumschlag.
  2. Anmeldung mit der Ausweis-App2: Zur Anmeldung mit dem Personalausweis muss die kostenlose App auf einem NFC-fähigen Smartphone gestartet sein. Zusätzlich benötigen Sie auch hier das Wahlkennzeichen.
Infografik Sozialwahl 2023: Ablauf der Online-Wahl

Bei beiden Identifikationsverfahren ist das Wahlkennzeichen notwendig. Das Wahlkennzeichen erhalten alle Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen in der zweiten Aprilhälfte per Post, es befindet sich auf dem roten Umschlag.

Weitere und ausführliche Informationen zu beiden Verfahren werden in den Wahlunterlagen erläutert.

Ihre sichere Stimmabgabe

Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie zum Stimmzettel weitergeleitet. Klicken Sie einfach ihre Wunschliste an und bestätigen Sie Ihre Wahl mit dem Button „Stimmabgabe“. Eine Fortschrittsanzeige imformiert Sie über den Abschluss des Wahlvorganges.

Überprüfung Ihrer Stimmabgabe

Wer möchte, kann nach erfolgter Wahl für 30 Minuten die korrekte Speicherung der Stimmabgabe überprüfen. Dafür ist ein zusätzliches Smartphone ober Tablet mit besonderer App erforderlich. Das Verfahren wird ausführlich auf den Wahlunterlagen erklärt. Sie können jedoch auch ohne Überprüfung sicher sein, dass ihre Stimmabgabe zuverlässig vom System erfasst wird.

Überprüfung des Online-Wahlergebnisses gemäß § 17 Abs. 3 Online-Wahl-Verordnung

Für die Dauer von einem Monat nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses wird ab dem 15.09.2023 für die Wahlberechtigten der DAK-Gesundheit ein technisches Verfahren nach § 17 Abs. 3 Online-Wahl-Verordnung zur Verfügung gestellt. Anfragen richten Sie bitte via Mail an sozialwahl@dak.de.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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