Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber

Sie möchten sich für die Vergabe öffentlicher Aufträge bewerben? Dann benötigen Sie häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse. Damit weisen wir Ihnen nach, dass Ihre Beschäftigten bei uns versichert sind und Sie als Arbeitgeber deren Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen.
Den Antrag auf die Bescheinigung stellen Sie über das elektronische Datenaustauschverfahren. Auch Abonnements sind möglich.
Abonnement für Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Für alle, die regelmäßig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen, kann über das elektronische Meldeverfahren die Unbedenklichkeitsbescheinigung einmalig oder im Abonnentenmodell angefordert werden.
Haben Sie das Abo gewählt, erhalten Sie die Bescheinigungen unaufgefordert regelmäßig monatlich, quartalsweise oder halbjährlich.
Für einen Turnuswechsel widerrufen Sie bitte das bestehende Abo und beantragen das Abo einfach neu im gewünschten Intervall. Nicht mehr benötigte Abos können ebenfalls jederzeit über das Meldeverfahren widerrufen werden.
Hinweis: Abonnements, die bereits vor dem 1. Januar 2024 bestanden, müssen im digitalen Verfahren neu beantragt werden.
Wer kann den Antrag für Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellen?
Der Antrag kann vom Arbeitgeber selbst oder durch einen vom Arbeitgeber Bevollmächtigten - wie zum Beispiel Steuerberater, Steuerbevollmächtige, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Dienstleister - gestellt werden. Diese sonstigen Dienstleister müssen dem ersten Antrag eine Bevollmächtigung beifügen.
Wie bekommen Unternehmen eine Rückmeldung?
Das Ergebnis der Prüfung wird über das elektronische Datenaustauschverfahren zurückgemeldet. Der Datensatz enthält entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung als PDF oder die Ablehnung als Datensatz.
Gründe für eine Ablehnung können sein:
- Beitragsrückstand
- Kein laufendes Arbeitgeberkonto
Welche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden über den Datenaustausch ausgestellt?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird, je nach Antrag, in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Es kann sich dabei um qualifizierte oder einfache Unbedenklichkeitsbescheinigungen handeln.
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung: Innerhalb der letzten 6 Monate muss der Arbeitgeber seine Beitragsnachweispflichten und Beitragszahlungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt haben.
- Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung: Es bestehen aktuell keine Beitragsrückstände, aber die Beitragsnachweispflichten und Beitragszahlungspflichten sind in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt worden.
