Fristenrechner Elternzeit
Die Elternzeit der Mutter kann beginnen, wenn die Mutterschutzfrist endet. Das ist normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Die Mutterschutzfrist gehört zur Elternzeit und wird nicht um diese acht Wochen verlängert. Für den Vater oder das Elternteil, das nicht das Kind zur Welt bringt, beginnt die Elternzeit mit der Geburt des Kindes.
Wie funktioniert der Rechner?
Mit diesem Rechner können Sie unterschiedliche Fristen rund um die Elternzeit berechnen.
8 Wochen vor der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Beschäftigen Elternzeit beantragen, jedoch frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit, besteht grundsätzlich ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. In besonderen Fällen ist eine Kündigung zulässig, etwa bei Stilllegung des Betriebes oder einzelner Betriebsteile, bei schweren Straftaten des Arbeitnehmers oder schweren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen sowie bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes durch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
7 Wochen vor der Elternzeit
Wenn Eltern Elternzeit nehmen möchten, müssen sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mit dem Arbeitgeber klären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren sie Elternzeit möchten. Wird die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist gewünscht, ist sie spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu beantragen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin.
1 Woche nach der Entbindung
Manchmal können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus besonderen Gründen, die sie nicht beeinflussen können, wie zum Beispiel Krankheit, eine Elternzeit nicht rechtzeitig innerhalb der 7 Wochen beantragen. Dann können sie dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen. Dies gilt für eine Elternzeit, die sich direkt an die Mutterschutzfrist anschließt.
36 Monate Elternzeit
Beschäftigte haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber pro Kind bis zu 3 Jahren (36 Monate) Elternzeit zu verlangen. In dieser Zeit muss er sie von der Arbeit freistellen. Der Fristenrechner errechnet diese Zeit komplett für 3 Jahre. Die gesamte Elternzeit muss aber nicht ununterbrochen in Anspruch genommen werden. Sie kann zum Beispiel auch bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes erfolgen.
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