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Mit dem Übergangsbereichsrechner Beitragspflicht online checken

Übergangsbereich Ja oder Nein?

Die Antwort ist relativ einfach: Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 

450,01 Euro bis 1.300,00 Euro (bis 30.09.2022)

520,01 Euro und 1.600,00 Euro (ab 01.10.2022)

520,01 Euro bis 2000,00 Euro (ab 01.01.2023)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. Ab 01.10.2022 erfolgt die Beitragsberechnung auf der Grundlage von zwei Formeln und in drei Berechnungsschritten.

Grundsätzlich gilt die Faustformel: Je weniger Entgelt der Beschäftigte erhält, desto weniger wird davon auch für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Je näher das Arbeitsentgelt an die Grenze von 1.600,00 Euro (ab 01.10.2022) bzw. 2000,00 Euro (ab 01.01.2023) heranreicht, desto mehr nähert sich auch die für die Beiträge zugrunde gelegte Einnahme dem tatsächlichen Wert an.

Selbstcheck mit dem Übergangsbereichsrechner

Liegt die Beschäftigung im Übergangsbereich und welche Beiträge sind in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung zu erwarten? Klicken Sie auf das Feld "Übergangsbereichsrechner" (ehemals Gleitzonenrechner) und füllen Sie alle erforderlichen Angaben aus, um Antworten zu erhalten.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.