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Wer Midi-Jobber beschäftigt, steht immer wieder vor der Frage: Liegt das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich oder nicht? Und welche Beiträge zu den Sozialversicherungen muss ich für den Beschäftigten abführen?
Hinweis: Der Rechner ermittelt nur Werte, die innerhalb des Übergangsbereiches liegen. Möchten Sie Arbeitsentgelt prüfen, das über oder unter diesen Grenzen liegt, wenden Sie sich bitte an unsere Arbeitgeber-Hotline unter 040 325 325 810.
Die Antwort ist relativ einfach: Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden.
450,01 Euro bis 1.300,00 Euro (bis 30.09.2022)
520,01 Euro und 1.600,00 Euro (ab 01.10.2022)
520,01 Euro bis 2000,00 Euro (ab 01.01.2023)
Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. Ab 01.10.2022 erfolgt die Beitragsberechnung auf der Grundlage von zwei Formeln und in drei Berechnungsschritten.
Grundsätzlich gilt die Faustformel: Je weniger Entgelt der Beschäftigte erhält, desto weniger wird davon auch für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Je näher das Arbeitsentgelt an die Grenze von 1.600,00 Euro (ab 01.10.2022) bzw. 2000,00 Euro (ab 01.01.2023) heranreicht, desto mehr nähert sich auch die für die Beiträge zugrunde gelegte Einnahme dem tatsächlichen Wert an.
Liegt die Beschäftigung im Übergangsbereich und welche Beiträge sind in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung zu erwarten? Klicken Sie auf das Feld "Übergangsbereichsrechner" (ehemals Gleitzonenrechner) und füllen Sie alle erforderlichen Angaben aus, um Antworten zu erhalten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.