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Seit dem 01.09.2018 führt die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GFS) im Auftrag der DAK-Gesundheit die Rechnungsbezahlung und Rezeptprüfung für Arzneimittelabrechnungen nach § 300 SGB V durch. Hilfsmittelabrechnungen aus Apotheken werden ebenso auf Grundlage des Hilfsmittelliefervertrages zwischen DAV und vdek e.V. von der GFS geprüft.
Die Rezeptprüfung durch die GFS erfolgt ab dem Abrechnungsmonat Januar 2018.
Für Rückfragen zu Rezeptbeanstandungen ab Abrechnungsmonat Januar 2018 steht Ihnen die GFS unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0351/32040-200
Einsprüche und Aufforderungen zu Korrekturen im Vorfeld der Rezeptprüfung ab Abrechnungsmonat Januar 2018 senden Sie bitte immer in schriftlicher Form an folgende Adresse:
GFS
Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
Die Apothekenrechenzentren wurden über die geänderten Abrechnungswege sowie die geänderte Zieladresse für die Sammelabrechnungen ab 01.09.2018 informiert.