Teilnahmebedingungen für den Sonderpreis Social Media im Rahmen des Plakatwettbewerbs „bunt statt blau“ 2026
1. Teilnahmeplattformen
Der Sonderpreis Social Media bezieht sich auf die Plattformen YouTube, TikTok und Instagram.
2. Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme erfolgt durch das Posten eines Videos auf einer der genannten Plattformen.
- Das Video darf maximal 3 Minuten lang sein.
- Um das Kunstwerk auffindbar zu machen, müssen die Hashtags #bsb2026 und #dakgesundheit verwendet werden.
- Das Profil des Teilnehmers/der Teilnehmerin muss während der gesamten Laufzeit des Wettbewerbs öffentlich sein, damit die Jury die Beiträge einsehen kann.
- Auf Instagram kann alternativ ein Foto des Plakats ohne Video eingereicht werden, wenn es die o.g. Hashtags enthält.
3. Inhaltliche Vorgaben
- Die Beiträge sollen sich kreativ mit dem Thema „Alkoholmissbrauch“ auseinandersetzen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Erlaubt sind Videos von kurzen Filmen, Gedichten, Tänzen, gespielten Szenen, Musikstücken oder auch Aufnahmen des Malprozesses.
- Auch andere kreative Formen wie Fotografie, digitale Kunst und künstlerische Performances sind willkommen.
- Die Teilnahme kann ebenfalls durch die Einsendung eines Plakats erfolgen, das im Video oder als Bild (auf Instagram) gezeigt wird.
- Es darf keine lizenzpflichtige Musik verwendet werden.
4. Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die Einreichung muss vollständig eigenständig und ohne den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (z. B. KI-Bildgeneratoren, automatisierte Gestaltungs- oder Texttools wie DALL-E, Midjourney, ChatGPT, Adobe Firely etc.) erstellt worden sein. Der Einsatz von KI-gestützten Hilfsmitteln bei der Ideenfindung, Gestaltung oder Umsetzung ist nicht erlaubt. Bei begründetem Verdacht auf KI-Nutzung behält sich die DAK-Gesundheit das Recht vor, Beiträge vom Wettbewerb auszuschließen.
5. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
6. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme räumt der/die Teilnehmer/in der DAK-Gesundheit das Recht ein, das eingereichte Video, Foto oder die kreativen Inhalte für Social-Media-Kanäle und andere Medien der DAK-Gesundheit zu verwenden.