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Welche Kosten übernimmt die DAK bei der Behandlung auf Privatrechnung?

Wählen Sie die Kostenerstattung und erhalten für Ihre Behandlung oder Leistung eine Privatrechnung, übernehmen wir als Satzungsleistung 25 Prozent Ihrer ärztlichen Rechnungen. Für Arzneimittel erstatten wir 69 Prozent. Für alle Leistungen ziehen wir bei der Erstattung Verwaltungskosten in Höhe von 5 Prozent ab.
 

Gesetzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass Sie den Betrag erhalten, der auch bei der Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wäre. Das ist oft viel weniger, als Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellt wird.

Beispielrechnung für die Erstattung bei der DAK-Gesundheit:

Kosten für ärztliche Leistungen: 500,00 Euro
25 Prozent Erstattung von der DAK: 125,00 Euro   
abzüglich Verwaltungskosten: 6,25 Euro       
Erstattung: 118,75 Euro   

Die Restkosten in Höhe von 381,25 Euro tragen Sie selbst. Haben Sie eine private Zusatzversicherung, können Sie die Restkosten auch dort einreichen.

Sie haben bereits die oben genannte Kostenerstattung gewählt?

Achten Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung darauf, dass diese die Restkosten vollständig übernimmt.