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Gesetzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass Sie den Betrag erhalten, der auch bei der Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wäre. Das ist oft viel weniger, als Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellt wird.
Kosten für ärztliche Leistungen: 500,00 Euro
25 Prozent Erstattung von der DAK: 125,00 Euro
abzüglich Verwaltungskosten: 6,25 Euro
Erstattung: 118,75 Euro
Die Restkosten in Höhe von 381,25 Euro tragen Sie selbst. Haben Sie eine private Zusatzversicherung, können Sie die Restkosten auch dort einreichen.
Sie haben bereits die oben genannte Kostenerstattung gewählt?
Achten Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung darauf, dass diese die Restkosten vollständig übernimmt.